Nachtrag: 13.01.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss wird ermächtigt, dem Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes vom 30.06.2015 auf Ausweitung des bestehenden Zuwendungsvertrages mit folgenden Schwerpunkten zu entsprechen:

 

1.      Stellenausweitung ab dem 01.01.2016 von 1,5 auf 2,0 Planstellen für die Wahrnehmung von Kinderschutzaufgaben gemäß §§ 8 a und 8 b SGB VIII.

 

2.      Erhöhung der Bezuschussung für die Arbeit der Beratungsstelle ab dem 01.01.2016 um zusätzlich 15.720,-- €.

 

 

Die Deckung der Mehrkosten ist im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Budgets sicherzustellen.