Anfrage der Fraktion der CDU:
- Welche Unterstützungsleistungen (Koordination) übernimmt die Verwaltung für die fünf „Paktschulen“?
Das
Bildungsbüro des Landkreises ist Ansprechpartner in allen Fragen hinsichtlich
des Paktes für den Nachmittag für die fünf Pilotschulen.
Auf Einladung
des Staatlichen Schulamtes gibt es regelmäßige Vernetzungstreffen der
Pilotschulen unter Beteiligung der Schul- und Jugendhilfeträger in der
Bildungsregion Darmstadt & Darmstadt-Dieburg.
Bis zu den
Sommerferien 2015 wurden an allen fünf Standorten auf gemeinsame Einladung des
Landkreises (Bildungsbüro) sowie des Staatlichen Schulamtes Treffen zum
Informationsaustausch und zur Klärung von Fragen durchgeführt. Eingeladen waren
neben den Schulleitungen auch der Schulelternbeirat sowie die zum damaligen
Zeitpunkt tätigen Betreuungseinrichtungen vor Ort.
- Ist es geplant die Schulen bei der finanziellen Abwicklung des „Paktes für den Nachmittag“ zu beraten oder personell zu unterstützen?
Die Schulen
sind nicht für die finanzielle Abwicklung verantwortlich. Die Schule
entscheidet sich für einen (Jugendhilfe-)Träger, der das Angebot vor Ort
gemeinsam mit der Schule gestaltet. Mit diesem Träger schließt die Betreung Da-Di
gGmbH einen Vertrag ab, in dem die rechtlichen Grundlagen, die Finanzierung
sowie die erwartete Leistung geregelt sind.
- Wie ist der weitere Ausbau des „Paktes für den Nachmittag“ kreisweit geplant? Werden erst alle Schulen mit einer „Grundausstattung“ eingerichtet oder wird der komplette Bedarf einer Schule abgedeckt?
- Werden ab dem Schuljahr 2016/17 weitere Schulen im Landkreis dem „Pakt für den Nachmittag“ beitreten? Wenn ja, welche?
Zum 1.12. hat
das Hessische Kultusministerium eine priorisierte Meldung durch den Schulträger
über Neuaufnahmen in den Pakt für den Nachmittag angefordert. Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg hat folgende Schulen gemeldet:
·
Regenbogenschule,
Münster-Altheim
·
Otzbergschule,
Otzberg-Lengfeld
·
Schule im
Grünen, Groß-Umstadt-Semd
·
Hans-Quick-Schule,
Bickenbach
·
Schule im
Angelgarten, Groß-Zimmern
Vorausgegangen
war ein Interessensbekundungsverfahren durch das Staatliche Schulamt. Vorab
wurden alle Grundschulen in einer Informationsveranstaltung durch das
Staatliche Schulamt und den Schulträger über die Rahmenbedingungen des Paktes
für den Nachmittag informiert.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine
verbindlichen Aussagen des Landes Hessen vor, inwieweit diese Schulen
tatsächlich aufgenommen werden können. In einem Protokoll der Steuerungsgruppe
der Pilotschulträger führt das Kultusministerium aus: „Konkrete Planungen im
Sinne der bildungspolitischen Maßgabe, den Pakt an allen Grundschulen, die dies
wünschen, umzusetzen, können derzeit für die einzelnen Regionen (noch) nicht im
Einzelnen kontingentiert werden, da der Stand der Planung in den Regionen noch
zu unsicher ist. Auch der geplante Teilnehmerbezug wird bei langfristigeren
Umsetzungsstrategien eine Rolle spielen.“
Aufgrund dieser
Unsicherheit seitens der zur Verfügung stehenden Landesressourcen ist eine
kreisweite Ausbauplanung derzeit nicht möglich.
- Werden Wartelisten an den Schulen eingerichtet, wenn die „Paktplätze“ nicht ausreichen oder gibt es dann weiterhin eine parallele Betreuung (z. B. Hort)?
Bei der Planung der Betreuungsangebote wird angestrebt, den tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen. Derzeit sind keine Wartelisten bekannt.
- In welchem Stadium befindet sich die Gründung der Gesellschaft „Betreuung DaDi GmbH“?
Die
konstituierende Gesellschafterversammlung hat am 1.12.2015 getagt. Als
Geschäftsführer wurde Jens Rothermel bestellt.
Der Notar wurde beauftragt, die Eintragung ins Handelsregister vornehmen zu
lassen.