Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

  1. Welche Unterstützungsleistungen (Koordination) übernimmt die Verwaltung für die fünf „Paktschulen“?

Das Bildungsbüro des Landkreises ist Ansprechpartner in allen Fragen hinsichtlich des Paktes für den Nachmittag für die fünf Pilotschulen.

Auf Einladung des Staatlichen Schulamtes gibt es regelmäßige Vernetzungstreffen der Pilotschulen unter Beteiligung der Schul- und Jugendhilfeträger in der Bildungsregion Darmstadt & Darmstadt-Dieburg.

Bis zu den Sommerferien 2015 wurden an allen fünf Standorten auf gemeinsame Einladung des Landkreises (Bildungsbüro) sowie des Staatlichen Schulamtes Treffen zum Informationsaustausch und zur Klärung von Fragen durchgeführt. Eingeladen waren neben den Schulleitungen auch der Schulelternbeirat sowie die zum damaligen Zeitpunkt tätigen Betreuungseinrichtungen vor Ort.

 

  1. Ist es geplant die Schulen bei der finanziellen Abwicklung des „Paktes für den Nachmittag“ zu beraten oder personell zu unterstützen?

Die Schulen sind nicht für die finanzielle Abwicklung verantwortlich. Die Schule entscheidet sich für einen (Jugendhilfe-)Träger, der das Angebot vor Ort gemeinsam mit der Schule gestaltet. Mit diesem Träger schließt die Betreung Da-Di gGmbH einen Vertrag ab, in dem die rechtlichen Grundlagen, die Finanzierung sowie die erwartete Leistung geregelt sind.

 

  1. Wie ist der weitere Ausbau des „Paktes für den Nachmittag“ kreisweit geplant? Werden erst alle Schulen mit einer „Grundausstattung“ eingerichtet oder wird der komplette Bedarf einer Schule abgedeckt?
  2. Werden ab dem Schuljahr 2016/17 weitere Schulen im Landkreis dem „Pakt für den Nachmittag“ beitreten? Wenn ja, welche?

Zum 1.12. hat das Hessische Kultusministerium eine priorisierte Meldung durch den Schulträger über Neuaufnahmen in den Pakt für den Nachmittag angefordert. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat folgende Schulen gemeldet:

·         Regenbogenschule, Münster-Altheim

·         Otzbergschule, Otzberg-Lengfeld

·         Schule im Grünen, Groß-Umstadt-Semd

·         Hans-Quick-Schule, Bickenbach

·         Schule im Angelgarten, Groß-Zimmern

Vorausgegangen war ein Interessensbekundungsverfahren durch das Staatliche Schulamt. Vorab wurden alle Grundschulen in einer Informationsveranstaltung durch das Staatliche Schulamt und den Schulträger über die Rahmenbedingungen des Paktes für den Nachmittag informiert.

 

 Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch keine verbindlichen Aussagen des Landes Hessen vor, inwieweit diese Schulen tatsächlich aufgenommen werden können. In einem Protokoll der Steuerungsgruppe der Pilotschulträger führt das Kultusministerium aus: „Konkrete Planungen im Sinne der bildungspolitischen Maßgabe, den Pakt an allen Grundschulen, die dies wünschen, umzusetzen, können derzeit für die einzelnen Regionen (noch) nicht im Einzelnen kontingentiert werden, da der Stand der Planung in den Regionen noch zu unsicher ist. Auch der geplante Teilnehmerbezug wird bei langfristigeren Umsetzungsstrategien eine Rolle spielen.“

 

Aufgrund dieser Unsicherheit seitens der zur Verfügung stehenden Landesressourcen ist eine kreisweite Ausbauplanung derzeit nicht möglich.

 

  1. Werden Wartelisten an den Schulen eingerichtet, wenn die „Paktplätze“ nicht ausreichen oder gibt es dann weiterhin eine parallele Betreuung (z. B. Hort)?

Bei der Planung der Betreuungsangebote wird angestrebt, den tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen. Derzeit sind keine Wartelisten bekannt.

 

  1. In welchem Stadium befindet sich die Gründung der Gesellschaft „Betreuung DaDi GmbH“?

Die konstituierende Gesellschafterversammlung hat am 1.12.2015 getagt. Als Geschäftsführer wurde Jens Rothermel bestellt.
Der Notar wurde beauftragt, die Eintragung ins Handelsregister vornehmen zu lassen.