Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, auf der Basis des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Hessen Vergaberichtlinien dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen, dass  neben dem Kriterium Preis die nachfolgenden sozialen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verbindlich zu berücksichtigen sind:

 

           Berücksichtigung der Erstausbildung

           Berücksichtigung der Chancengleichheit im Beruf

           Besondere Förderung von Frauen

           Besondere Förderung von Menschen mit Behinderung

           Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen

           Besondere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

           Verwendung von fair gehandelten und ökologisch nachhaltigen Produkten

           Innovativ orientierte Produkte und Dienstleistungen.

 

Die Einhaltung der Vergabekriterien muss durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen, z.B.

 

-           Ausbildungsbescheinigungen der IHK,

-           Vorlage von Frauenförderplänen,

-           Nachweis der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch das Integrationsamt,

-           Nachweis der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen durch die Arbeitsagentur,

-           Zertifizierung als familienfreundlicher Betrieb,

-           Vorlage von Gütesiegeln für fair gehandelte und ökologisch nach-haltige Produkte

 

sichergestellt werden.

 

Den Zuschlag bei der Vergabe öffentlicher Ausschreibungen erhält, unter Berücksichtigung der gewichteten Kriterien, das Angebot mit der höchsten Punktzahl.

 

Damit Vergabebestimmungen greifen, muss die Einhaltung der Vergabekriterien kontrolliert und Verstöße gegen Vergabebestimmungen zwingend durch Vertragsstrafen (Geldbußen und Vergabesperre) sanktioniert werden.

 

Der Kreisausschuss wird aufgefordert,

 

  1. Leistungsvereinbarungen so abzuschließen, dass die Personalkostenkalkulation auf den im jeweiligen Geschäftsfeld den  gültigen Tarifvertrag entspricht. Hierbei sind auch Haustarifverträge zu berücksichtigen.

 

  1. Von den Trägern ist eine verbindliche Erklärung einzufordern, dass die in den Ausschreibungen und Leistungsvereinbarungen angegebenen Tarife an die Beschäftigten gezahlt werden.

 

  1. Der Kreistag fordert den Kreisausschuss auf, sicherzustellen, dass in allen seinen Einrichtungen und Beteiligungsgesellschaften die Tariflöhne und Gehälter des öffentlichen Dienstes zur Anwendung kommen.

 

Für die Beschäftigten der Kreiskliniken- GmbH wird die Tarifbindung zum öffentlichen Dienst wieder hergestellt.

 

Der Landkreis stellt im Senio- Verband den Antrag, für die Beschäftigten der Gersprenz GmbH die Tarifbindung des öffentlichen Dienstes herzustellen.

 

  1. Die Vergabe der Aufträge und Zuwendungen an freie Träger sind unter Vorbehalt bezüglich der Einhaltung der in der Erklärung genannten tariflichen Bezahlung zu stellen. Es erfolgen halbjährliche Kontrollen, für die Angaben von Trägern, Betriebsräten, Beschäftigten und Gewerkschaften.