Nachtrag: 10.12.2015

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Im Haushaltsplan 2016 werden 20.000 Euro bereitgestellt, um ein Konzept zum

„sozialverträglichen Wohnungsbau" zu erstellen. In diesem Konzept sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

 

  • Gibt es in den Kommunen die Bereitschaft, Grundstücke zur Vergabe in Erbbaupacht für den Bau sozialverträglicher Wohnungen einzubringen?

 

  • Wie kann bei der Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus im Landkreis die Entwicklung von Genossenschaften und Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften stärker gefördert werden.