Nachtrag: 07.12.2015
Sitzung: 14.12.2015 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3259-2015/DaDi
Beschluss:
Im Haushaltsplan 2016 werden 20.000 Euro mit Sperrvermerk bereitgestellt, um ein Konzept zum „sozialverträglichen Wohnungsbau“ zu erstellen. In diesem Konzept sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Wie sind die rechtlichen (z.B. Kommunalverfassungsrecht) Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Betätigung des Landkreises und seiner Kommunen im Bereich des Wohnungsbaus und seiner Bewirtschaftung?
- Ist in den Kommunen des Landkreises die Bereitschaft vorhanden, sich an einer gemeinsamen Rechtsform zur Erstellung und Bewirtschaftung sozialverträglichen Wohnungsbaus zu beteiligen und ggf. vorhandenen eigenen Wohnungsbestand einzubringen?
- Gibt es Möglichkeiten der Beteiligung an Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder zur Zusammenarbeit mit ihnen?
- Gibt es Möglichkeiten zum Erwerb von Belegungsrechten an öffentlich geförderten Wohnungen, die durch Dritte errichtet wurden und/oder verwaltet werden?
- Welche Möglichkeiten und Bedingungen einer öffentlichen Förderung bestehen für die Erstellung von Wohnraum durch den Landkreis bzw. durch ein Unternehmen, an dem der Landkreis und/oder seine Kommunen beteiligt sind? Hierbei ist auch die Förderung von Modellvorhaben zu berücksichtigen.
- Gibt es geeignete Modelle zur Unterbringung von Flüchtlingen, die mit anderen Wohnbauvorhaben kombinierbar sind und sowohl zu einer langfristigen Steigerung des Wohnungsangebots führen, als auch dem akuten Unterbringungsbedarf Rechnung tragen?
- Gibt es in den Kommunen die Bereitschaft, Grundstücke zur Vergabe in Erbbaupacht für den Bau sozialverträglicher Wohnungen einzubringen?
- Wie kann bei der Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus im Landkreis die Entwicklung von Genossenschaften und Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften stärker gefördert werden.