Nachtrag: 04.12.2015

Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Im Haushaltsplan 2016 werden 20.000 Euro mit Sperrvermerk bereitgestellt, um ein Konzept zum „sozialverträglichen Wohnungsbau“ zu erstellen. In diesem Konzept sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

 

  • Wie sind die rechtlichen (z.B. Kommunalverfassungsrecht) Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Betätigung des Landkreises und seiner Kommunen im Bereich des Wohnungsbaus und seiner Bewirtschaftung?

 

  • Ist in den Kommunen des Landkreises die Bereitschaft vorhanden, sich an einer gemeinsamen Rechtsform zur Erstellung und Bewirtschaftung sozialverträglichen Wohnungsbaus zu beteiligen und ggf. vorhandenen eigenen Wohnungsbestand einzubringen?

 

  • Gibt es Möglichkeiten der Beteiligung an Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder zur Zusammenarbeit mit ihnen?

 

  • Gibt es Möglichkeiten zum Erwerb von Belegungsrechten an öffentlich geförderten Wohnungen, die durch Dritte errichtet wurden und/oder verwaltet werden?

 

  • Welche Möglichkeiten und Bedingungen einer öffentlichen Förderung bestehen für die Erstellung von Wohnraum durch den Landkreis bzw. durch ein Unternehmen, an dem der Landkreis und/oder seine Kommunen beteiligt sind? Hierbei ist auch die Förderung von Modellvorhaben zu berücksichtigen.

 

  • Gibt es geeignete Modelle zur Unterbringung von Flüchtlingen, die mit anderen Wohnbauvorhaben kombinierbar sind und sowohl zu einer langfristigen Steigerung des Wohnungsangebots führen, als auch dem akuten Unterbringungsbedarf Rechnung tragen?