Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2016 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit nachfolgender Haushaltssatzung.

 

1               Haushaltssatzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Haushaltssatzung des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2016 in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

 

 

1. im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

2. im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 73.965.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2016 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant ist, wird auf 2.700.000 EUR  festgesetzt. 

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5 Stellenübersicht

 

Es gilt die am XX.XX.XXXX vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2016.