Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg macht es sich zur Aufgabe, neben der ihm obliegenden  stationären Versorgung auch für die Sicherung einer ambulanten gesundheitlichen Basisversorgung in einem ausreichenden Ausmaß verantwortlich zu zeichnen. Dies geschieht in hohem Maße durch Kooperation mit den Kommunen des Landkreises sowie den niedergelassenen Ärzten und medizinischen Berufen. Die Gewährleistung der Gesundheitsversorgung ist ein kritischer Standortfaktor für alle Kommunen sowie den Landkreis. Nur ein gemeinsames Agieren kann auf Dauer einen Wettbewerb um Ärzte und Gesundheitsdienstleistern verhindern.

 

Im Zuge der Daseinsfürsorge muss ein attraktiver und leistungsfähiger Landkreis auch in Zukunft für seine Bevölkerung eine ausreichende und wohnortnahe Basisversorgung in der ambulanten Versorgung sicherstellen. Die Etablierung eines medizinischen Versorgungszentrums stellt dabei ein geeignetes Instrument dar. Hierbei kann der Landkreis sowohl in beratender Form für niedergelassene Ärzte und Gesundheitsdienstleister als auch als Gründer und somit Anteilseigner oder Inhaber (Träger) eines MVZ tätig werden.