Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

 

1. Kenntnisnahme:

Die beabsichtigte Beschaffung von 14 neuen Straßenbahn-Niederflurtriebwagen (ST15) mit einem Investitionsvolumen von bis zu 50 Mio. EUR durch die HEAG mobilo GmbH und das Erfordernis einer kommunalen Bürgschaft zur Absicherung des abzuschließenden Darlehensvertrages wird zur Kenntnis genommen.

2. Beschlussvorschlag:

 

2.1 Der Landkreis Darmstadt-Dieburg übernimmt eine Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 13 Mio. EUR für die in Ziffer 1 genannte Beschaffung. Unter Berücksichtigung einer sich eventuell verändernden Marktlage wird eine Zinsobergrenze in Höhe von 3,5 % p.a. für das von der HEAG mobilo GmbH abzuschließende Darlehen festgesetzt.

2.2 Der Ergänzung der EU-beihilferechtlichen „Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnverkehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg“ vom 21.12.2005 (Ausgleichsregelung), ergänzt durch Regelung vom  02.12.2009, gemäß dem als Anlage beigefügtem Entwurf einer Ergänzungsregelung wird zugestimmt.