Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt ein Konzept zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg vorzulegen. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

          I.          Die Versorgung der Kreisbevölkerung durch qualifizierte Ärzte muss gesichert werden.

       II.          Der privatwirtschaftlich, selbstständige Arzt ist die beste Möglichkeit die Versorgung zu sichern. Diese Strukturen zu stärken und zu fördern ist unser vorrangiges Ziel.

     III.          Die Gründung von MVZ durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist eine höchstens sekundäre Maßnahme zur Sicherung der Versorgung. Diese soll nachweislich wirtschaftlich erfolgen.

    IV.          Es ist auf eine gerechte Verteilung des Engagements des Landkreises – je nach Bedarf – in den jeweiligen Kreiskommunen zu achten.

 

Sollte als letzte Möglichkeit zur Sicherung der medizinischen Versorgung im Landkreis Darmstadt-Dieburg die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums notwendig sein, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

1.        Der Hausärztemangel in der Kommune in der ein MVZ gegründet werden soll muss durch die Kassenärztliche Vereinigung nachgewiesen werden.

2.        Der Veräußerer der Arztpraxis muss dem Landkreis nachweisen, dass er trotz aller Bemühungen keinen Nachfolger für seine Praxis finden konnte.

3.        Veräußerer dürfen höchstens noch bis zu 6 Monaten nach Übernahme der Praxis in der selbigen arbeiten.

4.        Der Kaufpreis für den Hausarztsitz muss unter dem Marktniveau liegen.

5.        Die Vorteile der dort angestellten Ärzte im Angestelltenverhältnis müssen sich in der Entlohnung widerspiegeln.

6.        Die Wirtschaftlichkeit eines geplanten MVZ muss glaubhaft nachgewiesen sein.

7.        Es werden grundsätzlich keine Immobilien durch den Landkreis angekauft.

8.        Die vom Landkreis betrieben MVZ müssen hinsichtlich Qualität, Hausbesuche und Öffnungszeiten das Niveau der vorherigen Praxen erreichen.

9.        Den angestellten Ärzten muss ausreichend Gestaltungsspielraum eingeräumt werden um ihnen zu ermöglichen die Praxis modern und effizient zu betreiben.

10.    Eine Gewinnbeteiligung der Ärzte ist vorzusehen.

11.    Für jedes MVZ wird eine zivilrechtliche Gesellschaft gegründet die selbständig handeln kann und nicht zentral aus der Kreisverwaltung gesteuert wird.

 

Außerdem soll ein Maßnahmenpaket gemeinsam mit den Gemeinden erarbeitet um die Attraktivität des Standortes für niedergelassene Ärzte steigern. In diesem Zusammenhang sind folgende Maßnahmen zu prüfen:

 

a.    Gewährung von Existenzgründerdarlehen für junge Hausärzte.

b.    Hilfe für Hausärzte bei der Wohnungs- und Praxissuche.

c.    Hilfe bei der Suche nach einem Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung