Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 457.910.673 Euro und Aufwendungen von 453.063.748 Euro (Überschuss: 4.846.925 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 7.512.341 Euro, aus Investitionstätigkeit von -6.661.660 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -2.552.592 Euro (Zahlungsmittelbedarf von insgesamt

 -1.701.911 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 7.542.785 Euro,

d)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.150.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 210.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 35,87 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 17,59 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2015 - 2019 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 - 2019 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.

 

4.         Das Haushaltssicherungskonzept 2016 wird gemäß § 92 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.