Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.         Wie viele Fälle zur Zwangsvollstreckung wurden der Vollstreckungsstelle des Landkreises

seitens der Landkreiskommunen im Jahr 2013 und 2014 übergeben?

2013    3732 Aufträge

2014    4549 Aufträge

 

2.         Wie viele Neuanforderungen sind in 2015 hinzugekommen und wie viele als erledigt in 2015 abgegangen?

                                                                                    Gesamt                        Kreisgemeinden

Aufträge  2015 Stand 17.11.2015                    18.157                         4.360

davon erledigt 2015 Stand 17.11.2015                         7.226                         2.229

           

3.         Wie viele unerledigte Fälle (Auftraggeber Landkreiskommunen) sind bei der Vollstreckungsstelle aufgelaufen?

3.031 Fälle (Stand 17.11.2015) sind in unterschiedlichsten Bearbeitungsstadien,  aber noch nicht durch Zahlung oder Fruchtlosigkeit erledigt.

 

4.         Wie hoch sind die derzeitigen Außenstände der Landkreis-Kommunen insgesamt in Euro?

Die Summe der zur Beitreibung gemeldeten Forderungen nebst unserer Nebenforderungen betrug zum Stand 17.11.2015                  3.065.848,46 EUR

 

5.         Wie hoch ist der prozentuale Anteil der erledigten Aufträge (Abgänge) gemessen an den Neuforderungen eines Jahres?

            2013 neue Aufträge     17.173                         durch Bezahlung erledigt        7.536 = 43,9 %

2014 neue Aufträge     15.395                         durch Bezahlung erledigt        6.093 = 39,5 %

 

6.         Wie häufig sind die Vollziehungsbeamten durchschnittlich vor Ort in einer Kommune, um Außenstände einzutreiben?

Die 6 Vollziehungsbeamten / innen sind jeweils täglich an  4,5 Tagen je Woche (Mo – Sa) im 2-3 wöchigen Blockeinsatz in den 23 Kommunen des Landkreises eingesetzt.

6 VB x 4,5 Tage je Woche x 46 Arbeitswochen / 23 Kommunen= 54 Arbeitstage je Jahr und Kommune