Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

Ø  übergibt eine vom Regierungspräsidium Darmstadt erstellte Aufstellung (Ermittlung des Aufnahmesolls unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF); jetzt: unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) in Jugendhilfeeinrichtungen für den Zeitraum vom 01.10. bis 31.12.2015.

 

Nach dieser Aufstellung hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg in diesen drei Monaten 253 junge Menschen aufzunehmen und angemessen zu betreuen.

 

Ø  teilt mit, dass bei Öffnung der angedachten Erstaufnahmeeinrichtung in der Kaserne in Babenhausen erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden muss, dass bis zu weiterer 100 unbegleitete minderjährige Ausländer, die bei dieser Gelegenheit auffallen, durch das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg in Obhut zu nehmen sind. Für diese jungen Menschen hat das Jugendamt auch ein Clearingverfahren (Altersfeststellungen, Einleitung des bundesweiten Verteilungsverfahrens) unter engen zeitlichen Vorgaben durchzuführen.

 

Ø  teilt mit, dass im Landkreis Groß-Gerau aus einer Halle, in der 350 Menschen notuntergebracht wurden (analog Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt) 20 unbegleitete minderjährige Ausländer in die Obhut des Jugendamtes genommen werden mussten. Hochgerechnet auf angedachte 1.000 Notaufnahmen wären dies im Landkreis Darmstadt-Dieburg ca. 60 unbegleitete minderjährige Ausländer.

 

Ø  teilt mit, dass somit bis zum Jahresende durch das Jugendamt bis zu 400 unbegleitete minderjährige Ausländer aufzunehmen und nach Jugendhilfestandards zu betreuen sind. Hierfür gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg derzeit keine Plätze.

 

Ø  übergibt die aktuellen Praxishinweise des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zum Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII für Einrichtungen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (umA). Hiernach gelten die gleichen Betreuungsstandards wie in allen Jugendhilfeeinrichtungen in Hessen. Für Wohngruppen ist beispielsweise (Seite 2 Betreuungskonzepte) ein Betreuungsschlüssel von 1 : 2 vorzusehen. Dies würde bei 400 „umA“ den Einsatz von 200 Fachkräften bedeuten. Eine Einrichtung, in der Jugendliche ganztätig betreut werden, benötigt eine Betriebserlaubnis des Landes.

 

Ø  übergibt zwei durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration erstellte Grafiken, welche das Zuweisungs- und Zuständigkeitsverfahren für unbegleitete minderjährige Ausländer ab dem 01.11.2015 regelt (nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher).

 

Ø  übergibt die Seiten 1 bis 4 einer Präsentation des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 09.10.2015 zur aktuellen und weiteren Entwicklung der Einreisezahlen unbegleiteter minderjähriger Ausländer. 

 

Ø  teilt mit, dass die Unterbringung unbegleiteter junger Ausländer bereits jetzt landesweit in „unkonventionellen Betreuungsformen“ erfolgt.

 

Ø  teilt mit, dass bei zusätzlich aufzunehmenden 400 umA bei einem Tagessatz von 150,-- €/ Platz in einer Jugendhilfeeinrichtung Gesamtaufwendungen von ca. 22 Mio. € entstehen. Notwendig sei es, dass die Verwaltung des Jugendamtes daher auch im Bereich der Wirtschaftlichen Hilfen so aufgestellt wird, dass Kostenerstattungsansprüche beim Land geltend gemacht werden können. Sonst drohen dem Landkreis Einnahmeausfälle.

 

Ø  teilt  mit, dass in der Sitzung der Jugendamtsleitungen Hessischer Landkreise am 13.10.2015 durch Ministerialvertreter mitgeteilt wurde, dass mit einem wesentlichen Rückgang der Einwanderungszahlen im Bereich umA im Jahr 2016 nicht zu rechnen sei.