Beschluss:
1. Der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2014 wird mit einem Jahresverlust von
575.741,51 Euro festgestellt.
2. Der Jahresverlust wird gemäß § 11 Abs. 6 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.