Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die dem Land Hessen zur Förderung gemeldeten Projekte der Sportförderung (so genannte Prioritätenliste) erhalten unter Fortwirkung der am 15.12.2014 aufgehobenen Richtlinien über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 18.12.1995, zuletzt geändert am 08.09.2008, einen Zuschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg in Höhe von 10 % der vom Land Hessen in dessen Zuschussverfahren festgestellten anerkannten zuwendungsfähigen Kosten, wenn die Maßnahme spätestens bis zum 31.12.2016 abgeschlossen ist.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2015 auf dem Produkt 080101 und der Maßnahme "Zuschüsse für Vereinssportanlagen" in Form eines Haushaltsausgaberestes haushaltsrechtlich zur Verfügung.