Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Für Verlustausgleichszahlungen an den Eigenbetrieb „Kreiskliniken“ werden gemäß § 100 HGO in Höhe von 916.862 EUR auf dem Produkt 1.07.01.01.03 und dem Sachkonto 7125000 überplanmäßig Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen auf dem Produkt 1.01.01.06 und der Kontengruppe 62-64 in Höhe von 500.000 EUR sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen auf dem Produkt 1.12.02.01.02 in Höhe von 416.862 EUR.