Sitzung: 18.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gem. § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307) i.d.F. vom 24.06.1978 (GVBl. I S. 420) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Ziff. 5 der Verbandssatzung des ZAW legt der Verbandsvorstand den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 der Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Verbandsversammlung hat den Wirtschaftsplan des ZAW für das Wirtschaftsjahr 2016 in seiner Sitzung am 01.12.2015 wie folgt beschlossen:
1. Die Festsetzung des Erfolgsplanes
in den Erträgen auf 21.175.150
€
in den Aufwendungen auf 21.018.800 €
Die Festsetzung des Vermögensplanes
in den Einnahmen auf 18.750 €
in den Ausgaben auf 18.750
€
2. Keine Kreditaufnahme.
3. Keine Verpflichtungsermächtigung.
4. Die
Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
in Anspruch genommen werden darf, in Höhe von
1.000.000 €.
5. Keinen Stellenplan.
6. Die Festsetzung der den Städten und Gemeinden gemäß § 14 Absatz 3 der Verbandssatzung je Einwohner zu erstattenden Pauschale auf 2,00 € je Einwohner.
7. Die Festsetzung der den
Städten und Gemeinden zu zahlenden anteiligen Personalaufwand
im Bereich der Einsammlung von
„Wilden Müllablagerungen“.