Sitzung: 29.10.2015 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: ohne Beschlussempfehlung
Vorlage: 0772-2012/DaDi
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur
Vergabe des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises wird wie folgt geändert:
- Vor der Vorauswahl einzelner bildender Künstlerinnen und Künstler
bzw. Schriftstellerinnen und Schriftsteller durch eine Expertenjury wird
ein Bewerbungsverfahren ausgeschrieben.
- Die Bewerberinnen und Bewerber, die Kunstwerke oder die Literatur
müssen einen direkten Bezug zum Landkreis Darmstadt-Dieburg erkennen
lassen bzw. den Landkreis Darmstadt-Dieburg abbilden oder beschreiben.
- Die Preisjury legt vor der Preisausschreibung ein Genre oder ein
Thema fest.