Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Gesellschaftsvertrag der „Betreuung Da-Di GmbH“ wird wie nachfolgend dargestellt geändert:

 

§ 6 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

(1)   Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft.

Diese setzt sich wie folgt zusammen:

 

a)      dem Landrat/der Landrätin,

der Ersten Kreisbeigeordneten/dem Ersten Kreisbeigeordneten und

der Kreisbeigeordneten/dem Kreisbeigeordneten und

 

b)      zwei von der Kreisversammlung der Bürgermeister vorgeschlagenen und vom

Kreisausschuss berufene Mitglieder.

 

            Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung führt der Landrat/die Landrätin.

 

§ 9 Redaktionelle Änderung

 

§  10 Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:

Der Abschlussprüfer ist zu beauftragen, im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und in seinem Prüfungsbericht die wirtschaftlich bedeutenden Sachverhalte im Sinne des § 53 Abs. 1 HGrG darzustellen.

 

§  10 Absatz 6 erhält folgende neue Fassung:

Dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem für sie zuständigen überörtlichen Prüfungsorgan werden die Befugnisse gemäß § 54 HGrG eingeräumt.

 

§ 18 wird neu eingefügt

§ 18 Anwendung des HGLG

Das HGLG in seiner jeweils gültigen Form findet voll inhaltliche Anwendung.

 

§ 18 Salvatorische Klausel wird zu § 19 Salvatorische Klausel.