Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt das Schreiben des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main (Jugend- und Sozialamt) vom 18.09.2015, mit welchem das künftige Vorgehen des Amtes zur Umsetzung der „konsequenten Zuweisung“ von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen dargestellt wird.

 

Sie weist darauf hin, dass alle in Jugendhilfeeinrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg vorhandenen Betreuungsplätze belegt sind. Durch internationale Verträge gilt für die Betreuung und Unterbringung der Minderjährigen das gleiche Recht wie für junge Menschen aus Deutschland, die nach den Bedingungen des VIII. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) nach Kriterien der Jugendhilfe unterzubringen und zu betreuen sind.

 

Die Bemühungen der Verwaltung des Jugendamtes, mit Unterstützung freier Träger der Jugendhilfe, neue Plätze zu schaffen, stoßen aktuell an ihre Grenzen. Dies hängt sowohl damit zusammen, dass räumlich geeignete Unterbringungsmöglichkeiten nur schwer zu finden sind und es den freien Trägern nach eigenem Bekunden auch zunehmend schwer fällt, hierfür geeignetes Betreuungspersonal zu finden.

 

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einhergehend mit den steigenden Zuweisungszahlen, erforderliches Fachpersonal einzustellen. Hierfür erfolgen in einem Schlüssel von 1:50 Personalkostenerstattungen durch das Land im Bereich es Allgemeinen Soziales Dienstes, sowie weitere Personalkostenerstattungen für den Einsatz von Amtsvormündern. Angesichts der gegebenen Situation sind auch vorbeugend, also mit Blick auf die vorhersehbare Entwicklung notwendige, Personaleinstellungen vorzunehmen.

 

Da sich der Landkreis der Aufgabe der Betreuung und Versorgung dieser jungen Menschen nicht entziehen kann, ist die Nutzung kreiseigener Immobilien und ggf. auch der Einsatz kreiseigenen Personals für die Betreuungs- und Versorgungsleistungen möglich.