Anfrage der
Fraktion von Die Linke:
1.) Wie hoch ist das Vermittlungsbudget gesamt und pro SGB II-Empfänger einzeln aufgegliedert in den letzten fünf Jahren gewesen?
Das Vermittlungsbudget (VB) ist kein Budget
im klassischen Sinne.
Die Förderung aus dem VB ist eine
Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Sie bildet die Grundlage für
die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung
der Hilfebedürftigkeit, soweit die Förderung für die Eingliederung erforderlich
ist. Das VB versteht sich als ein Instrument, mit dem verschiedene
Hilfestellungen im Einzelfall gewährt werden können.
Nachfolgend werden die Gesamtaufwendungen der
Jahre 2010 – 2014 sowie die Aufwendungen pro erwerbsfähigem
Leistungsberechtigten (eLb) dargestellt:
Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr
2010:
573.496,06 € durchschn.
eLb´s: 10.323
durchschn. VB /
eLb: 55,55 €
Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr
2011:
524.467,30
€ durchschn.
eLb´s:
9.824
durchschn. VB / eLb: 53,58 €
Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr
2012:
495.557,07
€ durchschn.
eLb´s:
9.693
durchschn. VB / eLb: 51,12 €
Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr
2013:
490.831,52
€ durchschn.
eLb´s:
10.239
durchschn. VB / eLb: 47,93 €
Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr
2014:
587.920,20
€ durchschn. eLb´s:
10.006
durchschn. VB / eLb: 58,75 €
2.) Wie viele SGB II-Empfänger haben in den letzten fünf Jahren aufgegliedert von Jahr zu Jahr und mit der Gesamtzahl der SGB II-Empfänger, Bewerbungskosten in welcher Höhe aus dem Vermittlungsbudget erhalten?
Diese Frage lässt
sich so im Detail leider nicht beantworten, da sich die tatsächliche Anzahl der
einzelnen SGB-II Empfänger, welche Bewerbungskosten erhalten haben, nicht
erheben lässt. Dennoch lässt sich etwas über die Höhe der anteilig gezahlten
Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget sagen. Diese lag im Schnitt bei
etwa 12 % der Gesamtaufwendungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr und lässt sich
wie folgt beziffern:
2010:
71.448,80 €
2011:
62.602,62 €
2012:
57.992,58 €
2013:
58.899,78 €
2014:
69.962,50 €
3.) Sind aus dem Vermittlungsbudget andere Fördermaßnahmen im Sinne des Vermittlungsbudgets verwendet worden?
Ja.
4.) Sind aus dem Vermittlungsbudget außerhalb der Fördermaßnahmen von Langzeitarbeitslosen Verwaltungsausgaben verwendet worden?
Nein.
5.) Wurde in den letzten fünf Jahren in der KfB darüber offiziell nachgedacht/beraten die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Vermittlungsbudget für andere Fördermaßnahmen sinnvoll einzusetzen und aufzubrauchen?
Wie
unter 1. erläutert, ist das VB kein Budget, sondern ein
Eingliederungsinstrument. Für alle anderen Eingliederungsinstrumente
(Fördermaßnahmen) stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.
6.) Da in den letzten Jahren in der KfB für eine schriftliche Bewerbung in der Regel maximal 3€ bezahlt wurden und jetzt erst seit kurzem maximal 5€ in Einzelfällen, stellt sich die Frage, warum wird nicht wie bei der Arbeitsagentur in Darmstadt pauschal 5€ für eine schriftliche Bewerbung bezahlt?
Seit
dem 1.7.2013 werden regelhaft 5 € pro
nachgewiesener, schriftlicher Bewerbung pauschal erstattet!
7.) Welche Begründung gibt es, das die Bewerbungskosten im Vergleich zur Arbeitsagentur und zu den Jobcentern wie z.B. in Darmstadt niedriger ausfallen, obwohl die Erstellungskosten überall gleich sind wie z.B. Postgebühren, Kopien usw., außerdem gelten dort dieselben SGB II/III Bestimmungen und es wird ein Vermittlungsbudget in Bezug auf Bewerbungskosten von 260€ jährlich gesamt zu 52 Bewerbungen a 5€ bezahlt.
Die
dieser Frage zugrunde liegende Feststellung ist falsch. Die KfB erstattet bis
zu 60 Bewerbungen à 5 € (=300 €) pro Jahr!
Für die Beantwortung dieser Fragen sind
Personalkosten in Höhe von 81,44 € entstanden.