Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

1.) Wie hoch ist das Vermittlungsbudget gesamt und pro SGB II-Empfänger einzeln aufgegliedert in den letzten fünf Jahren gewesen?

 

Das Vermittlungsbudget (VB) ist kein Budget im klassischen Sinne.

Die Förderung aus dem VB ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Sie bildet die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit, soweit die Förderung für die Eingliederung erforderlich ist. Das VB versteht sich als ein Instrument, mit dem verschiedene Hilfestellungen im Einzelfall gewährt werden können.

Nachfolgend werden die Gesamtaufwendungen der Jahre 2010 – 2014 sowie die Aufwendungen pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (eLb) dargestellt:

 

Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr  2010: 

573.496,06 €            durchschn. eLb´s:      10.323            durchschn. VB / eLb:     55,55 €

 

Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr  2011: 

 524.467,30 €      durchschn. eLb´s:        9.824            durchschn. VB / eLb:     53,58 €

 

Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr  2012: 

495.557,07 €       durchschn. eLb´s:        9.693            durchschn. VB / eLb:     51,12 €

 

Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr  2013: 

490.831,52 €       durchschn. eLb´s:      10.239            durchschn. VB / eLb:     47,93 €

 

Gesamtaufwendungen Vermittlungsbudget im Jahr  2014: 

587.920,20 €       durchschn. eLb´s:     10.006             durchschn. VB / eLb:     58,75 €

 

 

2.) Wie viele SGB II-Empfänger haben in den letzten fünf Jahren aufgegliedert von Jahr zu Jahr und mit der Gesamtzahl der SGB II-Empfänger, Bewerbungskosten in welcher Höhe aus dem Vermittlungsbudget erhalten?

 

Diese Frage lässt sich so im Detail leider nicht beantworten, da sich die tatsächliche Anzahl der einzelnen SGB-II Empfänger, welche Bewerbungskosten erhalten haben, nicht erheben lässt. Dennoch lässt sich etwas über die Höhe der anteilig gezahlten Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget sagen. Diese lag im Schnitt bei etwa 12 % der Gesamtaufwendungen im jeweiligen Wirtschaftsjahr und lässt sich wie folgt beziffern:

 

2010:     71.448,80 €

2011:     62.602,62 €

2012:     57.992,58 €

2013:     58.899,78 €

2014:     69.962,50 €

 

3.) Sind aus dem Vermittlungsbudget andere Fördermaßnahmen im Sinne des Vermittlungsbudgets verwendet worden?

 

Ja.

 

4.) Sind aus dem Vermittlungsbudget außerhalb der Fördermaßnahmen von Langzeitarbeitslosen Verwaltungsausgaben verwendet worden?

 

Nein.

 

5.) Wurde in den letzten fünf Jahren in der KfB darüber offiziell nachgedacht/beraten die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Vermittlungsbudget für andere Fördermaßnahmen sinnvoll einzusetzen und aufzubrauchen?

 

Wie unter 1. erläutert, ist das VB kein Budget, sondern ein Eingliederungsinstrument. Für alle anderen Eingliederungsinstrumente (Fördermaßnahmen) stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

6.) Da in den letzten Jahren in der KfB für eine schriftliche Bewerbung in der Regel maximal 3€ bezahlt wurden und jetzt erst seit kurzem maximal 5€ in Einzelfällen, stellt sich die Frage, warum wird nicht wie bei der Arbeitsagentur in Darmstadt pauschal 5€ für eine schriftliche Bewerbung bezahlt?

 

Seit dem 1.7.2013 werden  regelhaft 5 € pro nachgewiesener, schriftlicher Bewerbung pauschal erstattet!

 

7.) Welche Begründung gibt es, das die Bewerbungskosten im Vergleich zur Arbeitsagentur und zu den Jobcentern wie z.B. in Darmstadt niedriger ausfallen, obwohl die Erstellungskosten überall gleich sind wie z.B. Postgebühren, Kopien usw., außerdem gelten dort dieselben SGB II/III Bestimmungen und es wird ein Vermittlungsbudget in Bezug auf Bewerbungskosten von 260€ jährlich gesamt zu 52 Bewerbungen a 5€ bezahlt. 

 

Die dieser Frage zugrunde liegende Feststellung ist falsch. Die KfB erstattet bis zu 60 Bewerbungen à 5 € (=300 €) pro Jahr!

 

Für die Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 81,44 € entstanden.