Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskliniken GmbH des Landkreises Darmstadt-Dieburg – DA-DI Kreiskliniken GmbH

Der Gesellschaftsvertrag der Kreiskliniken GmbH wird wie nachfolgend beschlossen geändert:

§ 2 Abs. 1 (Unternehmensgegenstand) wird wie folgt geändert:

 

 

Gegenstand des Unternehmens ist:

 

Die Einstellung von Personal für ärztliche, pflegerische, therapeutische und diagnostische Leistungen an den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, die Gründung oder Beteiligung von oder an medizinische Gesellschaften sowie die ambulante und stationäre Versorgung von Patienten in medizinischen Einrichtungen und/oder Wohn- und Pflegeheimen.