Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg erwirbt von der Familie Loos, Hauptstraße 26, 28, die im Bebauungsplan der Gemeinde Seeheim-Jugenheim ausgewiesenen Grundstücke Flurstück 46/4 (635 qm) und  Flurstück 318/2 (200 qm)  mit einer Gesamtfläche von 835 qm zu einem Gesamtpreis in Höhe von 358.215,00 Euro, zzgl. Grunderwerbssteuer (6 %) und Notargebühr (1,5 % des Grundstückpreises) in Höhe von zirka 27.000 Euro. Es ergibt sich damit ein Gesamtpreis von 385.215,00 Euro. Unberücksichtigt sind hierbei die Kosten für einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan.

 

Die beiden Grundstücke grenzen auf der Südseite des Grundstücks der Kreiskliniken Jugenheim an. Mit dem Erwerb der Grundstücke sollen die beengten Grundstücksverhältnisse des Kreiskrankenhauses verbessert werden, um auch zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. Im Nachtragswirtschaftsplan 2015 werden die wirtschaftlichen Mittel berücksichtigt und der Nachtragswirtschaftsplan wird zeitgleich zur Beschlussfassung dem Kreistag vorgelegt.