Sitzung: 16.09.2015 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2894-2015/DaDi
Beschlussvorschlag:
- Die Zentrum für medizinische Versorgung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH (im Folgenden MVZ-GmbH) gründet frühestens zum 01.04.2016 in räumlich und organisatorisch getrennten Praxisräumlichkeiten an der Kreisklinik Jugenheim, Hauptstrasse 30, Seeheim-Jugenheim als neue Betriebsstätte ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V bestehend aus der Fachrichtung Orthopädie und Neurochirurgie.
- Die
orthopädische Praxis wurde bereits erworben (Beschluss-Nr. 1886-2013/DaDi).
Darüber hinaus erwirbt die MVZ GmbH
die neurochirurgische Einzelpraxis von Herrn Dr. Sahebdjami,
Eschollbrücker Str. 26, in 64295 Darmstadt und wird die Verlegung beim
Zulassungsausschuss der KV Hessen nach Seeheim-Jugenheim, Hauptstr. 30,
beantragen. Der Kaufpreis des Vertragsarztsitzes beläuft sich insgesamt
auf Euro 400.000,00. Die erforderlichen Mittel zum Ankauf der
Praxisanteile in Höhe von insgesamt Euro 400.000,00 werden über ein
Darlehen finanziert. Der Landkreis gibt hierfür eine Bürgschaftserklärung
ab. Die Bürgschaftserklärung wird in der nächst folgenden Sitzung
vorgelegt.
- Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird gem. § 95 Abs. 2 SGB V als Gesellschafter des MVZ eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Die anliegende Bürgschaft wird im Wortlaut beschlossen: