Beschluss:
- Der Entwurf des 1.
Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das
Wirtschaftsjahr 2015 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt
und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den 1.
Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:
§ 1
Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
§ 2
Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird um 1.378.000 EUR auf 3.418.000 EUR erhöht.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2015 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, wird für 2015 um 900.000 EUR auf 900.000 EUR erhöht.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 15.12.2014 beschlossene Stellenübersicht 2015.