Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Zentrum für medizinische Versorgung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (MVZ) GmbH (im Folgenden MVZ-GmbH) gründet frühestens zum 01.04.2016 in räumlich und organisatorisch getrennten Praxisräumlichkeiten an der Kreisklinik Jugenheim, Hauptstrasse 30, Seeheim-Jugenheim als neue Betriebsstätte ein Medizinisches Versorgungszentrum nach § 95 SGB V bestehend aus der Fachrichtung Orthopädie und Neurochirurgie.

 

  1. Die orthopädische Praxis wurde bereits erworben (Beschluss-Nr. 1886-2013/DaDi). Darüber hinaus erwirbt die MVZ GmbH  die neurochirurgische Einzelpraxis von Herrn Dr. Sahebdjami, Eschollbrücker Str. 26, in 64295 Darmstadt und wird die Verlegung beim Zulassungsausschuss der KV Hessen nach Seeheim-Jugenheim, Hauptstr. 30, beantragen. Der Kaufpreis des Vertragsarztsitzes beläuft sich insgesamt auf Euro 400.000,00. Die erforderlichen Mittel zum Ankauf der Praxisanteile in Höhe von insgesamt Euro 400.000,00 werden über ein Darlehen finanziert. Der Landkreis gibt hierfür eine Bürgschaftserklärung ab. Die Bürgschaftserklärung wird in der nächst folgenden Sitzung vorgelegt.

 

  1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird gem. § 95 Abs. 2 SGB V als Gesellschafter des MVZ eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung für Forderungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegen das medizinische Versorgungszentrum aus dessen vertragsärztlicher Tätigkeit abgeben. Die anliegende Bürgschaft wird im Wortlaut beschlossen.

 

  1. Der KA wird aufgefordert, die von Landrat Schellhaas bei der Vorlage seines Positionspapier „Zukunft Gesundheit“ öffentlich und im Kreistag angekündigte Steuerungsgruppe schnellstmöglich einzuberufen.

Unabhängig davon ist unverzüglich eine ad hoc-Arbeitsgruppe unter Beteiligung aller Fraktionen einzusetzen, die eine KT-Vorlage zum Teilbereich Medizinische Versorgungs-Zentren (MVZ) im Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode erarbeitet.

 

Damit soll u.a. auch Klarheit darüber geschaffen werden, ob und bejahendenfalls an welchen Standorten die Gründung weiterer MVZ im Landkreis Darmstadt-Dieburg vorzusehen ist.