Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Gesellschaftsvertrag des Zentrums für medizinische Versorgung (MVZ) GmbH wird wie nachfolgende beschlossen geändert.

 

  1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

Sitz der Gesellschaft ist Ober-Ramstadt

 

  1. § 7 wird durch Absatz 8 bzw. ergänzt:

 

Der Gesellschafter wird gemäß § 123 a Abs. 2 HGO auf die Mitteilung und Veröffentlichung der Bezüge der Organe der Gesellschaft hinwirken.

 

  1. § 8 Abs. 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

Die Gesellschafterversammlung wird von der Landrätin/dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg oder bei deren/dessen Verhinderung durch die/den Erste/n Kreisbeigeordnete/n geleitet.

 

Satz 2 wird gestrichen.

 

  1. § 9 Abs. 6 wie folgt geändert

 

Der Rechnungsprüfungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden die Befugnisse gemäß § 54 HGrG eingeräumt.

 

  1. § 10 Satz 1 wird durch Satz 2 wie folgt erweitert:

 

Darüber hinaus soll der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzierungsplanung zugrunde gelegt werden.