Beschluss:
Der Gesellschaftsvertrag des Zentrums für medizinische Versorgung (MVZ) GmbH wird wie nachfolgende beschlossen geändert.
- § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Sitz der Gesellschaft ist Ober-Ramstadt
- § 7 wird durch Absatz 8 bzw. ergänzt:
Der Gesellschafter wird gemäß § 123 a Abs. 2 HGO auf die Mitteilung und Veröffentlichung der Bezüge der Organe der Gesellschaft hinwirken.
- § 8 Abs. 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Die Gesellschafterversammlung wird von der Landrätin/dem Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg oder bei deren/dessen Verhinderung durch die/den Erste/n Kreisbeigeordnete/n geleitet.
Satz 2 wird gestrichen.
- § 9 Abs. 6 wie folgt geändert
Der Rechnungsprüfungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden die Befugnisse gemäß § 54 HGrG eingeräumt.
- § 10 Satz 1 wird durch Satz 2 wie folgt erweitert:
Darüber hinaus soll der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzierungsplanung zugrunde gelegt werden.