Beschluss:
1. Zur kurzfristigen Überbrückung der Liquiditätsprobleme des Eigenbetriebes KiBIS soll der Eigenbetrieb aufgelöst werden und als sog. Regiebetrieb im Rahmen der Verwaltung des Landkreises weitergeführt werden.
2. Bei der Realisierung dieser Option soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Arbeit von KiBIS durch ein parlamentarisches Gremium weiter intensiv zu begleiten.
3. Die jetzige Betriebsleitung wird beauftragt, auf Basis des Gutachtens zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von KiBIS die dort enthaltenen Empfehlungen zur Umsetzung zu bringen sowie weitere Möglichkeiten zur Erzielung von Minderaufwand einerseits sowie Erlössteigerung andererseits zu erarbeiten und der Betriebskommission zu berichten.
4. Die jetzige Betriebsleitung von KiBiS wird beauftragt, spätestens zur Dezembersitzung 2015 dem Kreistag einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens vorzulegen.
5. Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung wird in nachstehender Fassung beschlossen:
Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb
„Kinder-/Jugendbetreuung und Bildungsstätten Darmstadt-Dieburg -
KiBiS“
Aufgrund
von § 5 S. 2 Nr. 2 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes vom 9.6.1989, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 8.3.2011 (GVBl. I S. 153) in Verbindung mit § 10 Abs.
2 Ziffer 2 der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über den Eigenbetrieb
Kinder-/Jugendbetreuung und Bildungsstätten Darmstadt-Dieburg - KiBiS in der
Fassung vom 14.05.2012 und den §§ 5, 8 und 30 der Hessischen Landkreisordnung
(HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158) und § 127 der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015
(GVBl. S. 158), berichtigt am 22.04.2015 (GVBl. S 188) hat der Kreistag in
seiner Sitzung am 28.09.2015 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
§ 1
(1)
Der Eigenbetrieb Kinder-/Jugendbetreuung und Bildungsstätten Darmstadt-Dieburg
- KiBiS wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2015 aufgelöst.
(2)
Die Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über den Eigenbetrieb
Kinder-/Jugendbetreuung und Bildungsstätten Darmstadt-Dieburg - KiBiS vom
14.05.2012 wird mit Wirkung zum 31.12.2015 aufgehoben.
§ 2
(1)
Zum Stichtag 31.12.2015 ist eine Auflösungsbilanz, die den Anforderungen der §§
22 bis 27 Hessisches Eigenbetriebsgesetz genügt, aufzustellen.
(2)
Das Stammkapital, das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, die Rückstellungen sowie
die
Verbindlichkeiten
des Eigenbetriebes Kinder-/Jugendbetreuung und Bildungsstätten
Darmstadt-Dieburg - KiBiS werden auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg
übertragen. Rechnungsabgrenzungspositionen werden entsprechend gebildet.
(3)
Nach Bestellung des Abschlussprüfers durch den Kreistag und Vorliegen der
Auflösungsbilanz hat der Kreistag über die Feststellung der Auflösungsbilanz
und die Entlastung der Betriebskommission und der Betriebsleitung zu
entscheiden.
§ 3
Die
bisherigen Aufgaben des Eigenbetriebs Kinder-/Jugendbetreuung und
Bildungsstätten Darmstadt-Dieburg - KiBiS werden in die Kreisverwaltung als
Regiebetrieb überführt und von der Kreisverwaltung ab dem 01.01.2016
wahrgenommen.
§ 4
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.