Nachtrag: 26.06.2015

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Die Stelle der Ersten Kreisbeigeordneten wird nach Ablauf der Amtszeit vor der Konstituierung des neuen Kreistages nach der Kommunalwahl am 06.03.2016 nicht besetzt. Die Vertretung in dieser Zeit übernimmt ein Mitglied des Kreisausschusses.