Sitzung: 22.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2844-2015/DaDi
Beschlussvorschlag:
- Die Ziffer VI. der Richtlinie über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird in der nachstehenden Fassung beschlossen:
„VI. Investive
Förderungen
1. Der Landkreis fördert im Rahmen der durch
den Kreistag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Investitionsmaßnahmen der
im Landkreis ansässigen eingetragenen Sportvereine, die Mitglied im
Landessportbund Hessen e. V. sind.
Förderfähig ist der Ausbau und die nachhaltige Sanierung und Modernisierung
vorhandener sowie die Schaffung neuer Sportstätten. Der Kreisausschuss kann
hierzu weitere Förderbedingungen aufstellen.
Der Zuschuss beträgt je Investitionsmaßnahme bis zu 10 vom Hundert der
zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro. Die festzusetzende
Förderung soll die Summe der durch den Verein eingesetzten Eigenmittel einschließlich
der Eigenleistungen nicht übersteigen.
Die Zuschussanträge zum Förderprogramm des jeweils laufenden Haushaltsjahres
sind bis zum 31.03. des Haushaltsjahres zu stellen. Der Entwurf des
aufzustellenden Förderprogramms ist dem Kreisausschuss bis spätestens zum
31.07. des Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorzulegen, über die
Beschlussfassung ist dem Kreistag über den zuständigen Kreistagsausschuss zu
berichten.
Investitionsmaßnahmen in den Bereichen
- Förderung der Integration ausländischer Menschen in die Gesellschaft
- Auf- und Ausbau von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung an Schulen
- Auf- und Ausbau von Sportangeboten für Kinder und Jugendliche
- Reduzierung des Ressourcenverbrauchs (Energieeinsparung) und Umstellung auf
regenerative Ressourcen im Betrieb vorhandener Sportanlagen
werden bei der Aufstellung des Förderprogramms bevorzugt berücksichtigt.
Nicht berücksichtigte Anträge sind mit einer Begründung abzulehnen und können
für das folgende Haushaltsjahr von den Vereinen erneut gestellt werden.
Die zur Abwicklung des Förderprogramms im laufenden Haushaltsjahr
bereitgestellten, aber nicht zugewiesenen Haushaltsmittel sind im folgenden
Haushaltsjahr vorrangig zu verwenden.
2. Der Landkreis stellt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages für Darlehen zur nachhaltigen Sicherung, Modernisierung und Sanierung der Sportstätten sowie für Maßnahmen der Energieeinsparung eine Bürgschaft von bis zu 50.000 Euro pro Verein zur Verfügung.“
- Für das Förderprogramm 2015 wird der Antragsschluss auf den 30.06.2015 festgesetzt. Das Förderprogramm ist bis zum 31.08.2015 aufzustellen.