Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Ziffer VI. der Richtlinie über die Sportförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird in der nachstehenden Fassung beschlossen:

 

VI. Investive Förderungen

1.      Der Landkreis fördert im Rahmen der durch den Kreistag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel Investitionsmaßnahmen der im Landkreis ansässigen eingetragenen Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e. V. sind.

Förderfähig ist der Ausbau und die nachhaltige Sanierung und Modernisierung vorhandener sowie die Schaffung neuer Sportstätten. Der Kreisausschuss kann hierzu weitere Förderbedingungen aufstellen.

Der Zuschuss beträgt je Investitionsmaßnahme bis zu 10 vom Hundert der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro. Die festzusetzende Förderung soll die Summe der durch den Verein eingesetzten Eigenmittel einschließlich der Eigenleistungen nicht übersteigen.

Die Zuschussanträge zum Förderprogramm des jeweils laufenden Haushaltsjahres sind bis zum 31.03. des Haushaltsjahres zu stellen. Der Entwurf des aufzustellenden Förderprogramms ist dem Kreisausschuss bis spätestens zum 31.07. des Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorzulegen, über die Beschlussfassung ist dem Kreistag über den zuständigen Kreistagsausschuss zu berichten.

Investitionsmaßnahmen in den Bereichen

- Förderung der Integration ausländischer Menschen in die Gesellschaft
- Auf- und Ausbau von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung an Schulen
- Auf- und Ausbau von Sportangeboten für Kinder und Jugendliche
- Reduzierung des Ressourcenverbrauchs (Energieeinsparung) und Umstellung auf regenerative Ressourcen im Betrieb vorhandener Sportanlagen

werden bei der Aufstellung des Förderprogramms bevorzugt berücksichtigt.

Nicht berücksichtigte Anträge sind mit einer Begründung abzulehnen und können für das folgende Haushaltsjahr von den Vereinen erneut gestellt werden.

Die zur Abwicklung des Förderprogramms im laufenden Haushaltsjahr bereitgestellten, aber nicht zugewiesenen Haushaltsmittel sind im folgenden Haushaltsjahr vorrangig zu verwenden.

 

2.      Der Landkreis stellt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Kreistages für Darlehen zur nachhaltigen Sicherung, Modernisierung und Sanierung der Sportstätten sowie für Maßnahmen der Energieeinsparung eine Bürgschaft von bis zu 50.000 Euro pro Verein zur Verfügung.

 

  1. Für das Förderprogramm 2015 wird der Antragsschluss auf den 30.06.2015 festgesetzt. Das Förderprogramm ist bis zum 31.08.2015 aufzustellen.