Sitzung: 16.06.2015 Kreisausländerbeirat
Vorsitzender Bal
weist darauf hin, dass gemäß § 53 Absatz 2 HGO der Kreisausländerbeirat bei diesem Tagesordnungspunkt ohne Rücksicht
auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig ist, da in der letzten Sitzung eine
Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.
Herr Girardi berichtet, das beim „Internationalen Muttertagsfest“ das am 09.05.2015 in Weiterstadt stattfand, der Kreisausländerbeirat als Mitveranstalter an allen Plakaten, Flyer und Pressemeldungen erwähnt wurde und bittet um eine finanzielle Zuwendung.
Der Kreisausländerbeirat beschließt einstimmig das Internationale Muttertagsfest in Höhe von 400,- Euro finanziell zu unterstützen.