Vorsitzender Bal weist darauf hin, dass gemäß § 53 Absatz 2 HGO der Kreisausländerbeirat  bei diesem Tagesordnungspunkt ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig ist, da in der letzten Sitzung eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben war.

 

Herr Girardi  berichtet, das beim „Internationalen Muttertagsfest“ das am 09.05.2015 in Weiterstadt stattfand, der Kreisausländerbeirat als Mitveranstalter an allen Plakaten, Flyer und Pressemeldungen erwähnt wurde und bittet um eine finanzielle Zuwendung.

 

Der Kreisausländerbeirat beschließt einstimmig das Internationale Muttertagsfest in Höhe von 400,- Euro finanziell zu unterstützen.