Landrat Jakoubek teilt mit:
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat über über- und außerplanmäßige Ausgaben nach § 100 HGO bis zu einem Betrag von 25.000,00 €. Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
Nach den Meldungen der Fachabteilungen wurden in der Zeit vom 1. November 2004 bis zum 30. Juni 2005 über keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Landrat entschieden.