Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Vergabe des Georg-Christoph-Lichtenberg-Preises wird wie folgt geändert:

 

  1. Vor der Vorauswahl einzelner bildender Künstlerinnen und Künstler bzw. Schriftstellerinnen und Schriftsteller durch eine Expertenjury wird ein Bewerbungsverfahren ausgeschrieben.
  2. Die Bewerberinnen und Bewerber, die Kunstwerke oder die Literatur müssen einen direkten Bezug zum Landkreis Darmstadt-Dieburg erkennen lassen bzw. den Landkreis Darmstadt-Dieburg abbilden oder beschreiben.
  3. Die Preisjury legt vor der Preisausschreibung ein Genre oder ein Thema fest.