Sitzung: 17.06.2015 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2662-2015/DaDi
Beschluss:
Der Beschluss des
Kreisausschusses vom 13.01.2015 zur Vorlage Nr. 2596-2014/DaDi wird aufgehoben.
Die gemäß § 22 Absatz
1 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) bzw. § 35 Absatz 1 des Zwölften
Sozialgesetzbuches (SGB XII) zu übernehmenden Kosten der Unterkunft und Heizung
werden ab 01.02.2015 nach der nachstehend erläuterten endgültig aktualisierten
Richtlinie für den Landkreis Darmstadt-Dieburg bemessen und auf alle Fälle von
Neubewilligung und Weiterbewilligung angewandt.