Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

gibt die Errechnung der turnusmäßig aufzunehmenden Personen ab 01.01.15 bis 31.03.15 vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP), sowie eine Aufstellung der untergebrachten Flüchtlinge in den einzelnen Kommunen (Stand:31.12.2014) zur Kenntnis (Anlagen 1 und 2).

 

 

Beschluss:

Aufgrund der Daten des RP soll folgendes beschlossen werden:

 

  1. Die Verteilung, der dem Landkreis Darmstadt-Dieburg durch das Regierungspräsidium zugewiesenen Flüchtlinge erfolgt prozentual gemäß der Einwohnerzahl der Kommunen auf der Grundlage des Zensus 2011. Siehe Tabelle in Anlage 3.

 

  1. Die Aufnahmequote der Kommunen errechnet sich aus den am 31.12.2014 in den einzelnen Kommunen lebenden Flüchtlingen (1557 Personen) plus 305 Personen, die nach derzeitigem Stand dem Landkreis Darmstadt-Dieburg im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.03.2015 zugewiesen werden sollen.

 

  1. Die Kommunen, die im Jahr 2014 bereits aufgrund von bestehenden Gemeinschaftsunterkünften ihr Aufnahmesoll überschritten haben, erhalten im Jahr 2015 keine zusätzlichen Zuweisungen. Frei gewordene Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften werden nachbelegt. Hier handelt es sich um folgende Kommunen: Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Groß-Bieberau, Messel, Ober-Ramstadt, Roßdorf. Anteil dieser Kommunen wird entsprechend auf die verbleibenden Kommunen verteilt.

 

  1. Ab dem 01.01.2015 werden neu ankommende Flüchtlinge, gemäß dem prozentualen Einwohneranteil auf die verbleibenden 14 Kommunen verteilt. Aus der in Anlage 4 beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 30.06.2015 ist.

 

  1. Aufwendungen für Kosten der Unterkunft, die den Kommunen entstehen werden nach Absprache (vertragliche Regelung) vom Landkreis Darmstadt-Dieburg erstattet.