Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.        Der Kreistag bildet gemäß §38 Abs. 2 Hessische Landkreisordnung einen Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.

2.        Der Ausschuss besteht aus 16 Mitgliedern

3.        Die Bildung erfolgt im Benennungsverfahren gemäß §33 Abs. 2 Hessische Landkreisordnung i.V.m. §62 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (SPD: 6 Sitze, CDU: 5 Sitze, Bündnis 90/Grüne: 3 Sitze, FW-PP: 1 Sitz, FDP: 1 Sitz, Linke: Minderheitsvertretung gemäß §62 (4) Satz 2 Hessische Landkreisordnung).

4.        Der Ausschuss wird beauftragt, die Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten im Sinne des §2 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung vom 15.06.2006 vorzubereiten.