Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Der Kreisausschuss legt den geprüften Jahresabschluss 2011 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

  1. Der Kreistag beschließt den geprüften Jahresabschluss 2011 und erteilt dem Kreisausschuss für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung.