- Der Kreisausschuss legt den geprüften Jahresabschluss 2011
mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes dem Kreistag zur Beratung und
Beschlussfassung vor.
- Der Kreistag beschließt den geprüften
Jahresabschluss 2011 und erteilt dem Kreisausschuss für das Haushaltsjahr
2011 die Entlastung.