Anfrage der Fraktion der CDU:
1.
Wie
viele Inobhutnahmen erfolgten in den letzten zehn Jahren durch den Landkreis
Darmstadt-Dieburg? Bitte nach den einzelnen Jahren separat auflisten.
Jahr |
Anzahl
Inobhutnahmen im gesamten Jahr |
2006 |
97 |
2007 |
95 |
2008 |
101 |
2009 |
116 |
2010 |
142 |
2011 |
121 |
2012 |
108 |
2013 |
111 |
2014 |
141 |
2.
Wie
viele Inobhutnahmen wurden davon gerichtlich angegriffen? In wie viel Fällen
wurde die Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme gerichtlich festgestellt?
Jahr |
Keine
Zustimmung der Eltern |
Unterbringung
gerichtlich angegriffen |
2006 |
39 |
7 |
2007 |
42 |
2 |
2008 |
41 |
5 |
2009 |
43 |
9 |
2010 |
58 |
19 |
2011 |
63 |
17 |
2012 |
46 |
15 |
2013 |
46 |
6 |
2014 |
68 |
7 |
Eine Rechtswidrigkeit von Inobhutnahmen
durch das hiesige Jugendamt wurde in den vergangenen 10 Jahren in keinem Fall
gerichtlich festgestellt.
3.
Wie
viele Kinder und Jugendliche wurden bei freien Trägern untergebracht?
Jahr |
Anzahl Inobhutnahmen im gesamten Jahr |
Unterbringung bei freiem Träger |
2006 |
97 |
66 |
2007 |
95 |
59 |
2008 |
101 |
69 |
2009 |
116 |
90 |
2010 |
142 |
116 |
2011 |
121 |
78 |
2012 |
108 |
79 |
2013 |
111 |
80 |
2014 |
141 |
96 |
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg stehen für
die vorübergehende Unterbringung (nicht nur Inobhutnahmen) von Kindern unter 12
Jahren weitere 12 Plätze in Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.
4.
Bei
welchen freien Trägern sind derzeit Kinder und Jugendliche im Rahmen der
behördlichen Inobhutnahme untergebracht?
Im
Zeitraum vom 01.04. bis 14.04.2015 erfolgten Unterbringung nach Inobhutnahmen
bei
·
GGS Bergstraße - Jugendhaus Malchen
·
Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hanau
·
St. Josephshaus
·
Vitos Kalmenhof - Fachdienst Erziehungsstellen
5.
Erfolgt
die Unterbringung ausschließlich auf dem Gebiet des Landkreis
Darmstadt-Dieburg? Wenn nein, wo sind derzeit die betroffenen Kinder und
Jugendlichen untergebracht?
Sh. AW zu Ziff. 4. - Die Inobhutnahme im St.
Josephshaus Klein-Zimmern hat Vorrang. Kurze Wege für Gespräche mit allen Beteiligten
zur Klärung der Situation verkürzen die Verweildauer.
Auf Notaufnahmen außerhalb des Landkreises
muss zurückgegriffen werden, wenn alle 9 Inobhutnahmeplätze des St.
Josephshauses belegt sind oder die Gefährdungslage von Kindern und Jugendlichen
eine weiter entfernte Unterbringung verlangt. Dies ist insbesondere dann der
Fall, wenn junge Menschen mit den religiösen und kulturellen Wertvorstellungen
ihrer Familie in Konflikt geraten und zu befürchten ist, dass körperliche
Gewalt zur Wiederherstellung der „Ehre“ ausgeübt wird. Weiterhin werden
Mädchen, die sexuelle Gewalt erlitten haben, in einer spezialisierten
Notaufnahme außerhalb des Landkreises untergebracht.
6.
Wie
viel kostetet den Landkreis Darmstadt-Dieburg die Unterbringung von Kindern und
Jugendlichen in den letzten zehn Jahren? Bitte nach den einzelnen Jahren
separat auflisten.
Jahr |
Aufwand |
2005 |
356.645 € |
2006 |
360.050 € |
2007 |
374.625 € |
2008 |
413.706 € |
2009 |
657.519 € |
2010 |
622.627 € |
2011 |
654.304 € |
2012 |
590.711 € |
2013 |
462.356 € |
2014 |
599.847 € |
7.
Nach
welchen Grundsätzen erfolgt die Auswahl der freien Träger?
Sh.
Antwort zu Ziff. 5
8.
Gibt es
für die Auswahl der freien Träger eine behördeninterne Dienstanweisung? Wenn
ja, wird um deren Vorlage gebeten.
Nein,
da es sich als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung des Jugendamtes“ immer
um individuell zu beurteilende Einzelfallentscheidungen handelt.
9.
In
welchem Umfang wird das Kindeswohl durch Überprüfungen des Jugendamtes im
Rahmen der Unterbringungen bei freien Trägern sichergestellt? Gibt es hierzu
eine behördeninterne Dienstanweisung?
Freie
Träger der Jugendhilfe, die Einrichtungen gem. § 45 SGB VIII betreiben
benötigen hierfür eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. Das zuständige
örtliche Jugendamt hat gem. § 46 SGB VIII, in Hessen i.V.m. § 15 HKJGB
(Mitwirkung des Jugendamtes bei dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in
Einrichtungen) an örtlichen Prüfungen mitzuwirken.
Einzelfall
bezogen bestehen klare rechtliche Vorgaben zum Handeln des Jugendamtes bei Inobhutnahmen
(§ 42 Abs. 2 bis 4 SGB VIII), die beachtet werden.
10.
Ist es
in der Vergangenheit zu berechtigten Beschwerden von Kindern und Jugendlichen
über deren Unterbringung bei freien Trägern gekommen? Wenn ja, ist es zu einem
Abbruch der Unterbringung bei diesem freien Träger gekommen?
Beschwerden von Kindern und Jugendlichen
über ihre Unterbringung in der Notaufnahme sind nicht an der Tagesordnung,
kommen aber vor. In den zurückliegenden Jahren gab es keinen Fall, in dem
aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in einer Notaufnahmeeinrichtung aus
Verschulden der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eine Herausnahme notwendig war.
11.
Hat das
Jugendamt in der Vergangenheit eine Unterbringung aufgrund ihrer eigenen
fachlichen Einschätzung z.Bsp. bei der Gefährdung des Kindeswohls bei einem
freien Träger abgebrochen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung wie oft dies
erfolgt ist und einer kurzen Beschreibung der Gründe, welche zum Abbruch der
Unterbringung führten.
Es hat in den zurückliegenden Jahren nach
Erinnerung der Leitungskräfte des Jugendamtes keinen Fall gegeben, in dem
aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls die Unterbringung in einer
Notaufnahme beendet werden musste.
12.
Wie
viele Fachkräfte sind mit der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen derzeit
im Jugendamt des Kreises betraut? Erachtet der Kreisausschuss die Personalausstattung
als angemessen?
Inobhutnahmen als Schutzmaßnahmen erfolgen
durch die derzeit 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen
Dienst des Jugendamtes. Hinzu kommen weitere 10 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
aus den Bereichen Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe und
Amtsvormundschaft, die im Rahmen fallbezogener Tätigkeiten ebenfalls mit Situationen
konfrontiert sind, in denen sie Kinder in die Obhut des Jugendamtes nehmen.
Die
Frage der Angemessenheit der Personalausstattung ist Gegenstand einer aktuell
laufenden Untersuchung des Jugendamtes durch das „Institut für Sozialarbeit und
Sozialpädagogik e.V.“ mit Sitz in Frankfurt. Das Ergebnis dieser Untersuchung
ist abzuwarten und wird dann dem Kreisausschuss vorgelegt.
13. Gibt es die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche ohne die Beeinflussung des freien Trägers sich an das Jugendamt wenden können, sollte es zu Problemen im Rahmen der Unterbringung kommen?
Ja,
die Fachkräfte des Jugendamtes bieten den Kindern und Jugendlichen bei
Gesprächen in der Einrichtung Gelegenheit, ohne Anwesenheit der
Betreuungskräfte mit ihnen zu reden.