Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

1.        Wie viele Inobhutnahmen erfolgten in den letzten zehn Jahren durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg? Bitte nach den einzelnen Jahren separat auflisten.

 

Jahr

Anzahl Inobhutnahmen im gesamten Jahr

2006

97

2007

95

2008

101

2009

116

2010

142

2011

121

2012

108

2013

111

2014

141

 

 

2.        Wie viele Inobhutnahmen wurden davon gerichtlich angegriffen? In wie viel Fällen wurde die Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme gerichtlich festgestellt?

 

Jahr

Keine Zustimmung der Eltern

Unterbringung gerichtlich angegriffen

2006

39

7

2007

42

2

2008

41

5

2009

43

9

2010

58

19

2011

63

17

2012

46

15

2013

46

6

2014

68

7

 

Eine Rechtswidrigkeit von Inobhutnahmen durch das hiesige Jugendamt wurde in den vergangenen 10 Jahren in keinem Fall gerichtlich festgestellt.

 

3.        Wie viele Kinder und Jugendliche wurden bei freien Trägern untergebracht?

 

Jahr

Anzahl Inobhutnahmen im gesamten Jahr

Unterbringung bei freiem Träger

2006

97

66

2007

95

59

2008

101

69

2009

116

90

2010

142

116

2011

121

78

2012

108

79

2013

111

80

2014

141

96

 

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg stehen für die vorübergehende Unterbringung (nicht nur Inobhutnahmen) von Kindern unter 12 Jahren weitere 12 Plätze in Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.

 

4.        Bei welchen freien Trägern sind derzeit Kinder und Jugendliche im Rahmen der behördlichen Inobhutnahme untergebracht?

 

Im Zeitraum vom 01.04. bis 14.04.2015 erfolgten Unterbringung nach Inobhutnahmen bei

 

·        GGS Bergstraße - Jugendhaus Malchen

·        Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hanau

·        St. Josephshaus

·        Vitos Kalmenhof -  Fachdienst Erziehungsstellen

 

5.        Erfolgt die Unterbringung ausschließlich auf dem Gebiet des Landkreis Darmstadt-Dieburg? Wenn nein, wo sind derzeit die betroffenen Kinder und Jugendlichen  untergebracht?

 

Sh. AW zu Ziff. 4. - Die Inobhutnahme im St. Josephshaus Klein-Zimmern hat Vorrang. Kurze Wege für Gespräche mit allen Beteiligten zur Klärung der Situation verkürzen die Verweildauer.

 

Auf Notaufnahmen außerhalb des Landkreises muss zurückgegriffen werden, wenn alle 9 Inobhutnahmeplätze des St. Josephshauses belegt sind oder die Gefährdungslage von Kindern und Jugendlichen eine weiter entfernte Unterbringung verlangt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn junge Menschen mit den religiösen und kulturellen Wertvorstellungen ihrer Familie in Konflikt geraten und zu befürchten ist, dass körperliche Gewalt zur Wiederherstellung der „Ehre“ ausgeübt wird. Weiterhin werden Mädchen, die sexuelle Gewalt erlitten haben, in einer spezialisierten Notaufnahme außerhalb des Landkreises untergebracht.

 

6.        Wie viel kostetet den Landkreis Darmstadt-Dieburg die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in den letzten zehn Jahren? Bitte nach den einzelnen Jahren separat auflisten.

 

Jahr

Aufwand

2005

356.645 €

2006

360.050 €

2007

374.625 €

2008

413.706 €

2009

657.519 €

2010

622.627 €

2011

654.304 €

2012

590.711 €

2013

462.356 €

2014

599.847 €

 

7.        Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Auswahl der freien Träger?

 

Sh. Antwort zu Ziff. 5

 

8.        Gibt es für die Auswahl der freien Träger eine behördeninterne Dienstanweisung? Wenn ja, wird um deren Vorlage gebeten.

 

Nein, da es sich als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung des Jugendamtes“ immer um individuell zu beurteilende Einzelfallentscheidungen handelt.

 

9.        In welchem Umfang wird das Kindeswohl durch Überprüfungen des Jugendamtes im Rahmen der Unterbringungen bei freien Trägern sichergestellt? Gibt es hierzu eine behördeninterne Dienstanweisung?

 

Freie Träger der Jugendhilfe, die Einrichtungen gem. § 45 SGB VIII betreiben benötigen hierfür eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. Das zuständige örtliche Jugendamt hat gem. § 46 SGB VIII, in Hessen i.V.m. § 15 HKJGB (Mitwirkung des Jugendamtes bei dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen) an örtlichen Prüfungen mitzuwirken.

 

Einzelfall bezogen bestehen klare rechtliche Vorgaben zum Handeln des Jugendamtes bei Inobhutnahmen (§ 42 Abs. 2 bis 4 SGB VIII), die beachtet werden.

 

 

10.    Ist es in der Vergangenheit zu berechtigten Beschwerden von Kindern und Jugendlichen über deren Unterbringung bei freien Trägern gekommen? Wenn ja, ist es zu einem Abbruch der Unterbringung bei diesem freien Träger gekommen?

 

Beschwerden von Kindern und Jugendlichen über ihre Unterbringung in der Notaufnahme sind nicht an der Tagesordnung, kommen aber vor. In den zurückliegenden Jahren gab es keinen Fall, in dem aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in einer Notaufnahmeeinrichtung aus Verschulden der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter eine Herausnahme notwendig war.

 

11.    Hat das Jugendamt in der Vergangenheit eine Unterbringung aufgrund ihrer eigenen fachlichen Einschätzung z.Bsp. bei der Gefährdung des Kindeswohls bei einem freien Träger abgebrochen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung wie oft dies erfolgt ist und einer kurzen Beschreibung der Gründe, welche zum Abbruch der Unterbringung führten.

 

Es hat in den zurückliegenden Jahren nach Erinnerung der Leitungskräfte des Jugendamtes keinen Fall gegeben, in dem aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls die Unterbringung in einer Notaufnahme beendet werden musste.

 

 

12.    Wie viele Fachkräfte sind mit der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen derzeit im Jugendamt des Kreises betraut? Erachtet der Kreisausschuss die Personalausstattung als angemessen?

 

Inobhutnahmen als Schutzmaßnahmen erfolgen durch die derzeit 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes. Hinzu kommen weitere 10 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus den Bereichen Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe und Amtsvormundschaft, die im Rahmen fallbezogener Tätigkeiten ebenfalls mit Situationen konfrontiert sind, in denen sie Kinder in die Obhut des Jugendamtes nehmen.  

 

Die Frage der Angemessenheit der Personalausstattung ist Gegenstand einer aktuell laufenden Untersuchung des Jugendamtes durch das „Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V.“ mit Sitz in Frankfurt. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist abzuwarten und wird dann dem Kreisausschuss vorgelegt.

 

13.    Gibt es die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche ohne die Beeinflussung des freien Trägers sich an das Jugendamt wenden können, sollte es zu Problemen im Rahmen der Unterbringung kommen?

 

Ja, die Fachkräfte des Jugendamtes bieten den Kindern und Jugendlichen bei Gesprächen in der Einrichtung Gelegenheit, ohne Anwesenheit der Betreuungskräfte mit ihnen zu reden.