Auf Nachfrage des Abg. Brechtel (FW-PP) in der Kreistagssitzung am 09.02.2015 zu Vorlage-Nr. 2646-2014/DaDi gibt Erste Kreisbeigeordnete Lück noch folgende ergänzende Beantwortung zur Kenntnis:
Frage 2.:
Wann erfolgte jeweils die letzte Gefahrenverhütungsschau bei den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge?
In dem Zeitraum Januar
bis März 2015 wurden 12 Gemeinschaftsunterkünfte, wie bereits mitgeteilt
in Anlehnung an die Beherbergungsstättenverordnung ab 30 Betten überprüft.
Welche Mängel wurden jeweils bei der Überprüfung festgestellt?
Hierbei ergab sich
eine unterschiedliche Anzahl von brandschutztechnischen Mängeln oder Umfang.
Diese Mängel waren organisatorischer Art (Brandschutzordnung fehlt oder erforderliche Nachweise), technischer Art (Blitzschutz defekt, fehlende Rauchwarnmelder), sowie baulicher Art (Öffnungen in brandschutztechnischen Wänden, nicht funktionsfähige Brandschutztüren).
Gravierende
brandschutztechnische Mängel wurden der zuständigen Bauaufsicht, Fachbereich
410, mitgeteilt.
Gravierende
brandschutztechnische Mängel werden dem Fachbereich 410, Bauaufsicht,
mitgeteilt.
In Absprache mit dem
Fachbereich Integration erfolgen aber in der Regel vor Neubelegung eines
Objektes bzw. vor Abschluss der Mietverträge auch eine Begehung der Objekte
durch den Fachbereich Bauaufsicht.
Frage 3.:
In welchen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge sind keine doppelten Fluchtwege vorhanden?
In allen Gebäuden ist
gemäß HBO ein zweiter Rettungsweg vorhanden. Dieser wird durch anleiterbare
Fenster und Leitern der Feuerwehr gewährleistet.
In allen Gebäuden
(Regel- und Sonderbauten) ist gemäß HBO in der Regel als erster baulicher
Rettungsweg ein Treppenraum und als zweiter baulicher Rettungsweg ein durch die
Feuerwehr anleiterbares Fenster (Mindestgröße 90 x 1,20 m) vorhanden. Je nach
Personenanzahl in der Unterkunft ist dies ausreichend oder aber ggf. eine
zweite Fluchttreppe erforderlich. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.