Nachtrag: 16.04.2015

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Es wird Bezug genommen auf die Anfrage des Abg. Dr. Achilles in der Sitzung des IUA am 01.12.2014 (IUA/IX-022/2014).

Das Planungsbüro für Städtebau ist im Auftrag der Stadt Dieburg mit der Erstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbe-/Baugebiet Dieburg-Süd befasst. In diesem Zusammenhang ist das Planungsbüro Ende Januar 2015 an Hessen Mobil herangetreten und hat zwei mögliche Varianten für die Erschließung des Baugebiets mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt.

Die beiden Varianten beinhalten jeweils einen Verschwenk der Kreisstraße (K 128).

 

Aus Sicht von Hessen Mobil (Obere Straßenbaubehörde) bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Verschwenkung der Kreisstraße. Es ergeben sich daraus jedoch weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der K 128. Gemäß den eingereichten Plänen hätte die verschwenkte Straße in keinem Fall den außerörtlichen Charakter einer freien Strecke.

Eine Abstufung der K 128 zwischen den NK 6119 040 A und NK 6119 052 bzw. NK 6019 031 erscheint in diesem Zusammenhang als sinnvoll (Plan siehe in Anlage); die abzustufenden gelben Streckenabschnitte würden in die Baulast der Stadt Dieburg übergehen.

Die Stadt Dieburg ist über die L 3094 und die B 45 bzw. B 26 an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Die parallel zur B 26 verlaufende K 128 ist von der Verkehrsbedeutung her entbehrlich. Im Umkehrschluss müssten die abgestuften Teilabschnitte der K 128, wie bereits erwähnt, in die Bau- und Unterhaltungslast der Stadt Dieburg übergehen. Hessen Mobil hat dem Planungsbüro entsprechend geantwortet.

 

Im weiteren Verfahren wäre die Stadt Dieburg darauf hinzuweisen, dass die Kosten für bauliche Maßnahmen an der K 128 in diesem Zusammenhang nicht zu Lasten des Landkreises gehen dürfen. In Zusammenarbeit mit Hessen Mobil wäre ein Widmungs- und Umstufungskonzept für die K 128 zu erarbeiten.