Nachtrag: 13.04.2015
Sitzung: 27.04.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2750-2015/DaDi
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der Landrat bis zu einem Betrag von 25.000 € und der Kreisausschuss bis zu einem Betrag von 50.000,00 € über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO.
Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
In der Zeit vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2014 wurden die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.