Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg fordert den Kreisausschuss auf, die finanziellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit die hauptamtlichen sozialpädagogischen Fachkräfte (Kreisbedienstete) ihren im Beschluss vom 17.6.2013 festgelegten Aufgaben nachgehen können, die da sind:

-    Regelmäßige Sprechzeiten in der GU bzw. Kommune

-    Ansprechpartnerin in allen Lebenslagen + Konfliktsituationen

-    Ansprechpartnerin für die Anwohner und alle anderen Personen, die mit den Asylsuchenden arbeiten

-    Koordinierung der Arbeit der Ehrenamtlichen

-    Initiierung von Angeboten in der GU oder der Kommune

-    Regelmäßige Information der Bewohnerinnen und Bewohner der GU über Hausordnung u. Ä.

-    Ansprechpartnerin + Vermittlerin bei Konflikten in der GU

-    Ansprechpartnerin, für alle Personen, die in einem Fall eingebunden sind

-    Förderung der Möglichkeit von Arbeits- bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten

-    Durchführung von Maßnahmen zur Integration von Leistungsberechtigten nach dem AsylblG

-    Unterstützung des zu betreuenden Personenkreises bei z.B- Behördengängen, Wohnungssuche, freiwilliger Rückkehr etc

-    Aufsuchende Sozialarbeit

 

Für alle weiteren, durch Bedienstete des Kreises im Beschluss festgelegten Aufgaben wird ebenso eine Überprüfung der Personalsituation gefordert.

 

2.        Der Kreistag des Landkreises Darmstadt- Dieburg fordert den Kreisausschuss auf, die finanziellen und personellen Ressourcen für die Betreuung Flüchtlinge und Asylbewerber/innen soweit aufzustocken, dass ein Betreuungsschlüssel von 1:80 zwischen Sozialpädagoge/innen und Sozialarbeiter/innen auf der einen Seite und der Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber/innen auf der anderen Seite gewährleistet werden kann.

 

3.    Im Ausschuss GGSA  ist der Tagesordnungspunkt „Betreuung der AsylbewerberInnen“  bei jeder Sitzung auf die Tagesordnung zu nehmen und Bericht über den Stand der Situation zu geben. Dabei sind die Erfahrungen der ehrenamtlich Tätigen in der Asylbetreuung im Landkreis Darmstadt- Dieburg einzuholen. Als Leitfaden gilt der oben genannte gefasste Beschluss.