Beschluss: Kenntnis genommen

Auf Nachfrage des Abg. Helfmann (CDU), in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.02.2015 zu den Tagesordnungspunkten 3.3 bis 3.5 (Vorlage-Nr.: 2543-2014/DaDi, 2544-2014/DaDi und 2545-2014/DaDi), gibt Landrat Schellhaas folgende Erläuterung zur Kenntnis:

 

Bei den nachgefragten drei Darlehen handelt es sich nicht um Neuaufnahmen, sondern um Prolongationen nach dem Ende der Zinsbindung. Darüber hinaus wurde in der Vergangenheit für die drei Grundgeschäfte der zukünftige Zins jeweils mit einem Payer-Swap gesichert. Eine Kündigung dieser bestehenden Vereinbarungen kam nicht in Betracht, da hier die Banken ein Entgelt vergleichbar einer Vorfälligkeitsentschädigung einfordern. Am Beispiel der Prolongation über 2,2 Mio EUR wären hierfür heute immer noch 372.357,85 EUR (stichtagsbezogen) fällig.

 

Insofern waren bei den Prolongationen lediglich die Aufschläge auf das variable Grundgeschäft verhandelbar, die kurz- bis mittelfristig sowie maximal bis zum Laufzeitende des Grundgeschäftes oder eines Kündigungsrechtes ausgeschrieben wurden. Die Abschlüsse erfolgten sodann in Form einer sogenannten „Roll-Over-Vereinbarung“ auf Grundlage des Sechs-Monats-Euribors zuzüglich eines Liquiditätsaufschlages. Der im Swap vereinbarte Festzins und der Aufschlag ergeben in der Summe den tatsächlich zu zahlenden Zinssatz.