Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Babenhausen für das Grundstück in der Gemarkung Hergershausen Flur 2 Nr. 65/1 ("Seegartenweg") für die Errichtung des Neubaus einer zweizügigen Grundschule durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg wird unter folgenden Rahmenbedingungen zugestimmt:
1. |
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg pachtet von der Stadt Babenhausen das o.g. Grundstück für die Dauer von 99 Jahren. |
2. |
Die Erbbaupacht erfolgt kostenfrei. |
3. |
Sämtliche Erschließungskosten, einschließlich der Wasser- und Kanalbeiträge, die im Zusammenhang mit der Ersterschließung des Grundstücks anfallen, trägt die Stadt Babenhausen als Eigentümerin des Grundstücks. |
4. |
Das Schulgebäude ist spätestens bis zum 31.12.2007 fertigzustellen. |
5. |
Der Erbbaupachtvertrag ist zeitgleich mit dem Kaufvertrag zum Verkauf der Liegenschaften "alte Bachwiesenschule in Sickenhofen" (Gemarkung Sickenhofen Flur 1, Nr. 1, Ernst-Ludwig-Straße 6) und "alte Bachwiesenschule in Hergershausen" (Gemarkung Hergershausen Flur 1 Nr. 68/1 und 69, Rodgaustr. 16 und 18) an die Stadt Babenhausen abzuschließen. |