Beschlussvorschlag:
Der Verkauf der Liegenschaft "alte Bachwiesenschule in Hergershausen" (Gemarkung Hergershausen Flur 1 Nr. 68/1 und 69, Rodgaustraße 16 und 18) an die Stadt Babenhausen wird unter folgenden Randbedingungen zugestimmt:
1. |
Der Kaufpreis beträgt 300.000,00 €. |
2. |
Der Kaufpreis ist fällig bei Übergabe der Liegenschaft an die Stadt Babenhausen. |
3. |
Die Übergabe erfolgt bei Bezug des Neubaus der Bachwiesenschule auf dem Erbbaupachtgrundstück in der Gemarkung Hergershausen Flur 2 Nr. 65/1, Seegartenweg. |
4. |
Die Eigentumsumschreibung erfolgt nach der Zahlung des Kaufpreises. |
5. |
Der Kaufvertrag ist zeitgleich mit dem Erbbaupachtvertrag (Gemarkung Hergershausen Flur 2 Nr. 65/1) abzuschließen. |
6. |
Die Nebenkosten des Grundstückserwerbs trägt die Stadt Babenhausen als Käuferin der Immobilie. |