Nachtrag: 25.08.2005

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem Verkauf der Liegenschaft "alte Schlossschule in Weiterstadt-Gräfenhausen" (Gemarkung Gräfenhausen Flur 2 Nr. 368, Schlossgasse 1) an die Stadt Weiterstadt wird unter folgenden Randbedingungen zugestimmt:

 

1.

Der Kaufpreis beträgt 695.000,00 €.

2.

Der Kaufpreis wird fällig bei Übergabe der Liegenschaft an die Stadt Weiterstadt.

3.

Die Übergabe erfolgt bei Bezug des Neubaus der Schule auf dem Erbbaupachtgrundstück in der Gemarkung Gräfenhausen Flur 2 Nr. 365/3.

4.

Die Eigentumsumschreibung erfolgt nach der Zahlung des Kaufpreises.

5.

Der Kaufvertrag ist zeitgleich mit dem Erbbaupachtvertrag (Gemarkung Gräfenhausen Flur 2 Nr. 365/3) abzuschließen.

6.

Die Nebenkosten des Grundstückserwerbs trägt die Stadt Weiterstadt als Käuferin der Immobilie.