Nachtrag: 25.08.2005

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Babenhausen für das Grundstück in der Gemarkung Hergershausen Flur 2 Nr. 65/1 ("See­gartenweg") für die Errichtung des Neubaus einer zweizügigen Grundschule durch den Land­kreis Darmstadt-Dieburg wird unter folgenden Rahmenbedingungen zugestimmt:

 

1.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg pachtet von der Stadt Babenhausen das o.g. Grundstück für die Dauer von 99 Jahren.

2.

Die Erbbaupacht erfolgt kostenfrei.

3.

Sämtliche Erschließungskosten, einschließlich der Wasser- und Kanalbeiträge, die im Zu­sam­menhang mit der Ersterschließung des Grundstücks anfallen, trägt die Stadt Baben­hausen als Eigentümerin des Grundstücks.

4.

Das Schulgebäude ist spätestens bis zum 31.12.2007 fertigzustellen.

5.

Der Erbbaupachtvertrag ist zeitgleich mit dem Kaufvertrag zum Verkauf der Liegenschaften "alte Bachwiesenschule in Sickenhofen" (Gemarkung Sickenhofen Flur 1, Nr. 1, Ernst-Lud­wig-Straße 6) und "alte Bachwiesenschule in Hergershausen" (Gemarkung Hergershausen Flur 1 Nr. 68/1 und 69, Rodgaustr. 16 und 18) an die Stadt Babenhausen abzuschließen.