Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Die von den Konsolidierungsmaßnahmen Betroffenen sind schon im Vorfeld über die geplante Entscheidung zu informieren. Ihnen soll die Geglegenheit gegeben werden dazu eine Stellungnahme abzugeben, welche den poltischen Gremien vorgelegt wird.