Gemäß § 21 Eigenbetriebsgesetz legt die Betriebsleitung den 3. Vierteljahresbericht 2014 zur Kenntnisnahme und Unterrichtung vor.
Gemäß § 21 Eigenbetriebsgesetz legt die Betriebsleitung den 3. Vierteljahresbericht 2014 zur Kenntnisnahme und Unterrichtung vor.