Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der CDU:

 

In der Ausgabe Dezember 2014 der Zeitung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes erschien eine Werbeanzeige des Online-Stellenportales für den öffentlichen Dienst Interamt.de. Die Anzeige beinhaltet ein Bild des Landrates Schellhaas mit dem Zitat „Wir setzen auf Interamt, weil wir niemals stehen bleiben. Das ist Personalmanagement auf der Höhe der Zeit. Uneingeschränkt empfehlenswert!“. Bei Interamt.de handelt es sich um ein Unternehmen, welches nach der Recherche des Fragestellers sich mehrheitlich in privatwirtschaftlichen Besitz befindet. Aufgrund dieser Tatsache ergibt sich folgende Fragestellung:

 

1.        Handelt der Landrat im Rahmen dieser Werbetätigkeit für Interamt.de

als Amtsträger oder als Privatperson?

 

2.        Wenn der Landrat als Amtsträger handelte, möge man bitte erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage der Landrat als Amtsträger Werbung für ein privatwirtschaftliches Unternehmen machen darf? Wie verträgt sich dies mit der Neutralitätspflicht des Staates?

 

3.        Wurde von Seiten der Firma Interamt.de ein Honorar für die Werbetätigkeit gezahlt? 

 

4.        Wenn der Landrat als Privatperson handelte so stellt sich die Frage, ob der der Kreisausschuss eine Nebentätigkeitsgenehmigung nach dem HBG erteilt hat? 

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg veröffentlicht seine Stellenausschreibungen über die Kooperationsplattform „interamt.de“. Diese wurde ursprünglich von der Deutsche Telekom AG, Geschäftsbereich Vivento, entwickelt und für die Abbildung konzerninterner Bewerbungsprozesse im Zuge der Privatisierung der Telekom genutzt. Im Rahmen der erfolgten Weiterentwicklung wurde das Portal dann für den gesamten öffentlichen Dienst geöffnet. Vivento gehört als Tochter weiter zum Konzern Deutsche Telekom, an dem die Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Anteil der KfW) mit 31,7 % beteiligt ist.

 

Auf Grund der Fokussierung auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes war die Plattform zum Zeitpunkt des Auswahlprozesses im Vergleich zu anderen Stellen- und Bewerbungsportalen als einzige in der Lage, die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Regelhaft ermöglicht das Portal nicht nur die Veröffentlichung, sondern auch die Entgegennahme von Bewerbungen einschließlich aller damit verbundenen Verwaltungsaufgaben. Aus Sicht des Kreisausschuss unterstützt die Plattform „interamt.de“ die Aufgabenerfüllung in besonderem Maße und hat zudem auf Grund der deutschlandweiten Ausrichtung und der Popularität bei potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes mit dazu beigetragen, bisher nicht erreichte Fachkräfte anzusprechen und zu gewinnen.

 

Im Rahmen der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen wurde geregelt, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Referenzkunde seine Erfahrungen auf Nachfrage formuliert und anderen Verwaltungen zur Verfügung stellt. Der Kreisausschuss verweist hierzu außerdem auf die langjährige, im kommunalen Raum bundesweit gelebte Praxis, gemachte Erfahrungen und Wissen aus der Einführung von neuen Verfahren und Prozessen mit anderen Kommunalverwaltungen zu teilen (Fachaufsätze, Nennung als Referenz, Besuche und Präsentationen).

 

Im konkreten Fall wurde der Landkreis Darmstadt-Dieburg im Jahr 2014 durch Vivento angefragt, als Referenz für eine in Fachzeitschriften für den öffentlichen Dienst (u. a. „Der Landkreis“ des Deutschen Landkreistages, Zeitung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes) angedachte Anzeigenkampagne mit einem Kurzstatement zum erfolgreichen Einsatz und einem Foto zur Verfügung zu stehen. Seitens Vivento wurden konkret Statements des Landrates als Behördenleiter sowie einer weiteren mit der Portalnutzung befassten Person angefragt. Parallel wurden weitere Verwaltungen angesprochen und in gleichem Umfang um eine Referenz gebeten, der ebenfalls nachgekommen wurde. Dem Landkreis Darmstadt-Dieburg sind außer dem Zeitaufwand für die Erstellung der letztlich verwendeten Bilder keine Aufwendungen entstanden. Ein Honorar wurde nicht gezahlt.

 

Eine andere als die dargestellte Zielsetzung war durch den Kreisausschuss zu keinem Zeitpunkt angedacht. Die womöglich die Anfrage auslösende zeitliche Nähe zu der für den 19. April 2015 festgelegten Wahl einer Landrätin oder eines Landrates war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt. Auf den Veröffentlichungstermin der Referenz hatte der Kreisausschuss keinen Einfluss, zumal die ursprüngliche Anfrage sowie die vorbereitenden Arbeiten bereits im Spätsommer 2014 abgeschlossen waren. Zur Vermeidung weiterer Irritationen wurde dennoch mit Vivento vereinbart, die Referenz des Landkreises Darmstadt-Dieburg nicht weiter zu verwenden.