Anfrage der Fraktion der CDU:
In der Ausgabe
Dezember 2014 der Zeitung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes erschien
eine Werbeanzeige des Online-Stellenportales für den öffentlichen Dienst
Interamt.de. Die Anzeige beinhaltet ein Bild des Landrates Schellhaas mit dem Zitat „Wir setzen auf Interamt, weil wir
niemals stehen bleiben. Das ist Personalmanagement auf der Höhe der Zeit.
Uneingeschränkt empfehlenswert!“. Bei Interamt.de handelt es sich um ein
Unternehmen, welches nach der Recherche des Fragestellers sich mehrheitlich in
privatwirtschaftlichen Besitz befindet. Aufgrund dieser Tatsache ergibt sich
folgende Fragestellung:
1.
Handelt
der Landrat im Rahmen dieser Werbetätigkeit für Interamt.de
als Amtsträger oder als Privatperson?
2.
Wenn der
Landrat als Amtsträger handelte, möge man bitte erläutern, auf welcher
Rechtsgrundlage der Landrat als Amtsträger Werbung für ein
privatwirtschaftliches Unternehmen machen darf? Wie verträgt sich dies mit der
Neutralitätspflicht des Staates?
3.
Wurde
von Seiten der Firma Interamt.de ein Honorar für die Werbetätigkeit
gezahlt?
4.
Wenn der
Landrat als Privatperson handelte so stellt sich die Frage, ob der der
Kreisausschuss eine Nebentätigkeitsgenehmigung nach dem HBG erteilt hat?
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg veröffentlicht
seine Stellenausschreibungen über die Kooperationsplattform „interamt.de“.
Diese wurde ursprünglich von der Deutsche Telekom AG, Geschäftsbereich Vivento,
entwickelt und für die Abbildung konzerninterner Bewerbungsprozesse im Zuge der
Privatisierung der Telekom genutzt. Im Rahmen der erfolgten Weiterentwicklung
wurde das Portal dann für den gesamten öffentlichen Dienst geöffnet. Vivento
gehört als Tochter weiter zum Konzern Deutsche Telekom, an dem die
Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Anteil der KfW) mit 31,7 % beteiligt
ist.
Auf Grund der Fokussierung auf die
Anforderungen des öffentlichen Dienstes war die Plattform zum Zeitpunkt des
Auswahlprozesses im Vergleich zu anderen Stellen- und Bewerbungsportalen als
einzige in der Lage, die gestellten Anforderungen zu erfüllen. Regelhaft
ermöglicht das Portal nicht nur die Veröffentlichung, sondern auch die
Entgegennahme von Bewerbungen einschließlich aller damit verbundenen Verwaltungsaufgaben.
Aus Sicht des Kreisausschuss unterstützt die Plattform „interamt.de“ die
Aufgabenerfüllung in besonderem Maße und hat zudem auf Grund der
deutschlandweiten Ausrichtung und der Popularität bei potentiellen
Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes mit dazu
beigetragen, bisher nicht erreichte Fachkräfte anzusprechen und zu gewinnen.
Im Rahmen der getroffenen vertraglichen
Vereinbarungen wurde geregelt, dass der Landkreis Darmstadt-Dieburg als
Referenzkunde seine Erfahrungen auf Nachfrage formuliert und anderen
Verwaltungen zur Verfügung stellt. Der Kreisausschuss verweist hierzu außerdem
auf die langjährige, im kommunalen Raum bundesweit gelebte Praxis, gemachte
Erfahrungen und Wissen aus der Einführung von neuen Verfahren und Prozessen mit
anderen Kommunalverwaltungen zu teilen (Fachaufsätze, Nennung als Referenz,
Besuche und Präsentationen).
Im konkreten Fall wurde der Landkreis
Darmstadt-Dieburg im Jahr 2014 durch Vivento angefragt, als Referenz für eine
in Fachzeitschriften für den öffentlichen Dienst (u. a. „Der Landkreis“ des
Deutschen Landkreistages, Zeitung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes)
angedachte Anzeigenkampagne mit einem Kurzstatement zum erfolgreichen Einsatz
und einem Foto zur Verfügung zu stehen. Seitens Vivento wurden konkret
Statements des Landrates als Behördenleiter sowie einer weiteren mit der
Portalnutzung befassten Person angefragt. Parallel wurden weitere Verwaltungen
angesprochen und in gleichem Umfang um eine Referenz gebeten, der ebenfalls
nachgekommen wurde. Dem Landkreis Darmstadt-Dieburg sind außer dem Zeitaufwand
für die Erstellung der letztlich verwendeten Bilder keine Aufwendungen
entstanden. Ein Honorar wurde nicht gezahlt.
Eine andere als die dargestellte Zielsetzung
war durch den Kreisausschuss zu keinem Zeitpunkt angedacht. Die womöglich die
Anfrage auslösende zeitliche Nähe zu der für den 19. April 2015 festgelegten
Wahl einer Landrätin oder eines Landrates war zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt.
Auf den Veröffentlichungstermin der Referenz hatte der Kreisausschuss keinen
Einfluss, zumal die ursprüngliche Anfrage sowie die vorbereitenden Arbeiten
bereits im Spätsommer 2014 abgeschlossen waren. Zur Vermeidung weiterer
Irritationen wurde dennoch mit Vivento vereinbart, die Referenz des Landkreises
Darmstadt-Dieburg nicht weiter zu verwenden.